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BSV D11674

hingegen ist frei.

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Empfehlungen zu de Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Kapitel 7.1 definiert Internationale Angelegenheiten

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Dieses Formular muss ordnungsgemäss ausgefüllt werden und ist einzureichen bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse.

Gemäss Art. 28 ATSG müssen die Versicherten und der Arbeitgeber sämtliche für den Vollzug der Sozialversicherungsgesetze benötigten Angaben liefern.

Es ist zwingend Druckschrift zu verwenden. Sowohl der Arbeitnehmer wie auch der Arbeit- geber bzw. der Selbstständigerwerbende müssen das Formular in den dazu vorgesehenen Feldern am Originalgrösse Formularende unterzeichnen. (100%) Unvollständige Anträge Minimalgrösse werden nicht bearbeitet. Minimalgrösse für Bürodrucker (65,4%) für professionelle Diese Anwendungsgrösse gilt als Originalgrösse. Drucksysteme (58,2%) Sie kommt bei den meisten Anwendungsgebieten Diese Anwendungsgrösse ist die zum Einsatz. Sämtliche Schriftdefinitionen und kleinstmögliche für Drucksachen, Diese Anwendungsgrösse Vermassungen in diesem Handbuch beziehen sich die auf einem Desktop-Printer ist die kleinstmögliche für auf ausgedruckt werden. Bis zu die- dieses Format. oder Selbstständigerwerbender Arbeitnehmer Drucksachen, die auf einem sem Format ist die Druckqualität professionellen Drucksys- Sozialversicherungsnummer Anwendungsgrösse der A4 z. B. für Printprodukte Schweiz (AHV-Nr.) auf Desktop-Printern gewähr- tem (Druckerei) verarbeitet und A5, Visitenkarten und Kuverts. leistet. werden. Name(n) Geburtsname(n)

17 CD Bund Handbuch 7.0

Vorname(n) gemäss amtlicher Schreibweise Geschlecht männlich weiblich Geburtsdatum (tt.mm.jjjj) Geburtsort Alle Staatsangehörigkeiten Krankenversicherung Derzeit zuständiger schweizerischer Krankenversicherer (KVG) Die Person ist von der obligatorischen Schweizerischen KVG befreit. Bestätigung der zuständigen kantonalen Behörde beilegen. Wohnsitz während des Auslandeinsatzes Adresszusatz/Postfach Strasse und Nummer PLZ Ort Land Telefon E-Mail Adresse im Ausland während des Einsatzes (falls vorhanden) Adresszusatz/Postfach Strasse und Nummer PLZ Ort Land Telefon E-Mail Angeben, falls der Wohnsitzstaat aufgrund oder während des Auslandeinsatzes ändert Von Land Nach Land

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Tätigkeit in der Schweiz

Erwerbsart Arbeitnehmer Selbstständigerwerbender Firmenname Unternehmens-Identifikationsnummer UID (wenn vorhanden) Kontaktperson Adresszusatz/Postfach Strasse und Nummer PLZ Ort Land Telefon E-Mail Beginn des Arbeitsverhältnisses bzw. der selbstständigen Tätigkeit am (tt.mm.jjjj) Bei befristeten Arbeitsverträgen: Ende des Arbeitsvertrags am (tt.mm.jjjj) Derzeit zuständige schweizerische AHV-Ausgleichskasse (AHVG) Abrechnungsnummer bei der AHV-Ausgleichskasse Derzeit zuständige schweizerische Pensionskasse (BVG) Die Person ist von der obligatorischen Schweizerischen BVG befreit. Bestätigung der beruflichen Vorsorgeeinrich- tung beilegen. Derzeit zuständiger schweizerischer Unfallversicherer (UVG)

Vorübergehende Tätigkeit im Ausland

Land Anschrift (falls bekannt) Firmenname Unternehmens-Identifikationsnummer UID (wenn vorhanden) Kontaktperson Adresszusatz/Postfach Strasse und Nummer PLZ Ort Land Telefon E-Mail keine feste Anschrift bekannt Voraussichtliche Dauer der vorübergehenden Tätigkeit, Von (tt.mm.jjjj) Bis (tt.mm.jjjj) Der Arbeitnehmer oder der Selbstständigerwerbende war in den letzten ja nein

24 Monaten bereits in demselben Staat eingesetzt

Wenn ja, Einsatzzeiten angeben Von (tt.mm.jjjj) Bis (tt.mm.jjjj) Von (tt.mm.jjjj) Bis (tt.mm.jjjj) Von (tt.mm.jjjj) Bis (tt.mm.jjjj) Von (tt.mm.jjjj) Bis (tt.mm.jjjj) Von (tt.mm.jjjj) Bis (tt.mm.jjjj) Von (tt.mm.jjjj) Bis (tt.mm.jjjj)

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Unselbstständige Erwerbstätigkeit

Der Arbeitnehmer wird entsandt, um eine andere entsandte Person zu Ja Nein ersetzen.

Während der Entsendung ist ausschliesslich der Arbeitgeber in der Schweiz befugt, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer zu kündi- Ja Nein gen, nicht jedoch der Einsatzbetrieb

Der Arbeitgeber in der Schweiz kann die Grundzüge der Tätigkeit am Ja Nein Einsatzort bestimmen Die Arbeit wird nach der Entsendung wieder in der Schweiz voraussicht- Ja Nein lich bei dem gleichen Arbeitgeber aufgenommen Einsatzbetrieb Der Arbeitsvertrag besteht mit dem Arbeitgeber in der Schweiz Einsatzbetrieb Der Lohn wird bezahlt von Arbeitgeber in der Schweiz Einsatzbetrieb Die Sozialversicherungen werden bezahlt von Arbeitgeber in der Schweiz

Selbstständige Erwerbstätigkeit

Während der Entsendung wird die Infrastruktur in der Schweiz beibehal- ten (z.B. Büroräume, Bewilligung für Berufsausübung), was erlaubt, die ja nein gewöhnliche Tätigkeit nach der Rückkehr in die Schweiz sofort wieder aufzunehmen

Die vorübergehende Tätigkeit im Ausland ist eine ähnliche Tätigkeit wie ja nein diejenige, welche normalerweise in der Schweiz ausgeübt wird

Wenn ja, Beschreibung

Vertretung des Arbeitgebers oder des Selbstständigerwerbenden (optional). Vollmacht beilegen

Firmenname Kontaktperson Adresszusatz/Postfach Strasse und Nummer PLZ Ort Land Telefon E-Mail

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Familienangehörige Ehegatte / eingetragener Partner Geburtsdatum Datum Heirat oder eingetragene Domiziladresse während Entsen- AHV-Nr Name Vorname Geschlecht Domiziladresse vor Entsendung (tt.mm.jjjj) Partnerschaft dung

männlich

weiblich

Kinder Geburtsdatum Alle Staatsan- Domiziladresse während Entsen- AHV-Nr Name Vorname Geschlecht Ist Student Domiziladresse vor Entsendung (tt.mm.jjjj) gehörigkeiten dung

CH männlich ja EU-Staat weiblich nein EFTA-Staat

CH männlich ja EU-Staat weiblich nein EFTA-Staat

CH männlich ja EU-Staat weiblich nein EFTA-Staat

CH männlich ja EU-Staat weiblich nein EFTA-Staat

CH männlich ja EU-Staat weiblich nein EFTA-Staat

CH männlich ja EU-Staat weiblich nein EFTA-Staat

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Bemerkungen

Die Unterzeichnenden erklären, dass alle Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Sie nehmen zur Kennt- nis, dass sowohl in der Schweiz als auch im Einsatzland durch die zuständigen Stellen Kontrollen durchgeführt werden können und falsche Angaben in diesem Antrag zum Widerruf der Ausnahmevereinbarung/Entsendung und damit zur An- wendung der Rechtsvorschriften des Einsatzlandes führen können.

Die Unterzeichnenden verpflichten sich, die zuständige AHV-Ausgleichskasse oder das Bundesamt für Sozialversicherun- gen umgehend zu informieren, wenn sich die im Antrag gemachten Angaben ändern. Sie stellen sicher, dass auf dem ge- samten in der Schweiz und im Einsatzland erzielten Erwerbseinkommen die Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz abgerechnet werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Angaben im vorliegenden Formular dienen der AHV-Ausgleichskasse sowie dem Bundesamt für Sozialversicherun- gen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Sie werden erfasst und elektronisch gespeichert und unter Beachtung der schweizerischen Datenschutzvorschriften verwendet. Die hier gemachten Angaben können unter Beachtung der schwei- zerischen Datenschutzvorschriften den Organen einer anderen schweizerischen Sozialversicherung oder anderen gesetz- lich legitimierten Institutionen zur Verfügung gestellt werden.

Der Arbeitnehmer Der Arbeitgeber oder Selbstständigerwerbende

Datum: Datum:

Unterschrift: Stempel und Unterschrift:

Wichtige Informationen:

Bei vorübergehender Ausübung einer Erwerbstätigkeit in einem Staat, mit dem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abge- schlossen hat, befreit die Weiterführung der Versicherung in der Schweiz nicht automatisch von der Versicherungspflicht im Aus- land. Auch im Staat, in dem die versicherte Person ihre Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ausübt, können Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden; es kann somit zu Mehrfachunterstellungen kommen. Die betroffenen Versicherten und ihre Arbeitgeber sind verpflichtet, auf dem an die arbeitnehmende Person ausgezahlten Bruttolohn so- wie auf allfällig im Ausland erzielten Einkommen und auf sämtlichen geldwerten Vorteilen, die Bestandteil des massgebenden Lohns sind, weiterhin die gesetzlichen Beiträge von AHV/IV/EO/ALV, der Familienzulagen (FZ) und der Unfallversicherung (UVG) zu entrichten. Sie bleiben grundsätzlich auch der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) unterstellt. Ausserdem bleiben betroffene Versicherte während mindestens zwei Jahren (verlängerbar bis max. 6 Jahre) und in bestimmten Fällen während der gesamten Ausübung der Erwerbstätigkeit im Ausland der schweizerischen obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) und obligatorischen Unfallversicherung (UVG) unterstellt. Je nach Wohnort der Kinder können die Familienzulagen gekürzt werden; ihr Betrag wird in Abhängigkeit zur Kaufkraft des Wohnlan- des berechnet. Es kann sogar vorkommen, dass die Familienzulagen ganz entfallen.

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

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