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Entscheid

kategorisierung-pv-anlage-ersatz-vertrauensschaden-221-00179-Jd1MeD

Kategorisierung PV-Anlage, Ersatz Vertrauensschaden 221-00179

14. Juni 2016Deutsch6 min

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Effingerstrasse 39, 3003 Bern Tel. +41 58 462 58 33, Fax +41 58 462 02 22 info@elcom.admin.ch www.elcom.admin.ch COO.2207.105.2.234473 Referenz/Aktenzeichen: 221-00179 Bern, 14.06.2016 V...

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Der Bescheid der Swissgrid AG vom 31. Oktober 2014 wird bestätigt. Bei der Photovoltaikanlage von […] (KEV-Projekt […]) handelt es sich um eine angebaute Anlage.

2.

Die Swissgrid AG hat […] zusätzlich zur Vergütung nach Ziffer 1 eine pauschale Entschädigung von […] Franken aus dem KEV-Fonds nach Artikel 3k EnV zu entrichten. Dieser Betrag wird nach Rechtskraft der vorliegenden Verfügung zur Zahlung fällig.

3.

Auf eine Gebührenerhebung wird verzichtet.

4.

Die vorliegende Verfügung wird den Parteien mit eingeschriebenem Brief eröffnet. Bern, 14.06.2016 Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Carlo Schmid-Sutter Präsident Renato Tami Geschäftsführer Versand: Zu eröffnen mit eingeschriebenem Brief: - […] - Swissgrid AG, Werkstrasse 12, 5080 Laufenburg -- 4 of 5 -Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, einzureichen. Die Frist steht still: a) vom 7. Tag vor Ostern bis und mit dem 7. Tag nach Ostern; b) vom 15. Juli bis und mit dem 15. August; c) vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar (Art. 23 StromVG, Art. 22a und 50 VwVG). Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

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