RRB Nr. 267/2017
Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Änderung vom 22. März 2017)
Dispositiv
Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 wird geändert. II. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschie- den. III. Gegen diese Verordnungsänderung und Dispositiv II Satz 1 kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben wer- den. Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. IV. Veröffentlichung dieses Beschlusses, der Verordnungsänderung und der Begründung im Amtsblatt.
Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Mario Fehr Beat Husi
Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR) (Änderung vom 22. März 2017)
Der Regierungsrat beschliesst: Die Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 wird wie folgt geändert:
Anhang 2: Gliederung der Direktionen (§ 59)
Ziff. 1 und 2 unverändert.
3. Finanzdirektion
3.1
Verwaltungseinheiten mit Amtsstruktur lit. a unverändert. lit. b wird aufgehoben. lit. c und d werden zu lit. b und c. d. Amt für Informatik
3.2
Weitere Verwaltungseinheiten lit. a wird aufgehoben. lit. b wird zu lit. a.
Ziff. 4–7 unverändert.
Begrün du ng
1.
Ausgangslage
Gemäss § 59 Abs. 2 der Verordnung über die Organisation des Re- gierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR, LS 172.11) beschliesst der Regierungsrat über Änderungen der Gliederung einer Direktion, die Verwaltungseinheiten mit Amtsstruktur betreffen. In der Finanzdirektion sollen auf den 1. Januar 2018 das Amt für Tresore- rie in die Finanzverwaltung integriert, ein neues Amt für Informatik geschaffen und die KITT-Geschäftsstelle als eigenständige Verwaltungs- einheit aufgehoben werden.
2.
Zu den Verordnungsänderungen
Anhang 2 VOG RR führt die einzelnen Verwaltungseinheiten der Direktionen namentlich auf und ist im Zuge der Reorganisation der Finanzdirektion anzupassen.
2.1
Amt für Tresorerie
Die Aufgaben der Kapitalbewirtschaftung und der Tresorerie wur- den 1995 von der Finanzverwaltung aufgrund der hohen Anforderungen an die Vermögensverwaltung für die Versicherungskasse für das Staats- personal (BVK) in das neu geschaffene Amt Vermögensverwaltung aus- gegliedert. Auf den 1. Januar 2004 wurde die BVK-Anlagebewirtschaf- tung der BVK übertragen und die Vermögensverwaltung in Amt für Tresorerie umbenannt (RRB Nr. 1117/2003). Auf den 1. Januar 2018 wird die Tresorerie mit derzeit vier Mit- arbeitenden als Abteilung in die Finanzverwaltung eingegliedert und das Amt für Tresorerie gemäss Anhang 2 Ziff. 3.1 lit. b VOG RR auf- gehoben. Es besteht bereits heute aufgrund gemeinsamer Themen wie dem Ratingprozess und der Liquiditätsplanung eine enge Zusammen- arbeit der beiden Ämter. Eine Zusammenführung wird die Abstim- mung und Steuerung vereinfachen sowie die Tresorerie von administ- rativen und organisatorischen Aufgaben entlasten. Beim Bund und bei vielen Kantonen, Städten, Gemeinden sowie Institutionen ist die Tre- sorerie und Vermögensverwaltung ebenfalls Teil der Finanzverwal- tung.
2.2
Amt für Informatik
Heute erbringen verschiedene Verwaltungseinheiten der Finanz- direktion Informatikleistungen. In Übereinstimmung mit der gelten- den Informatikstrategie werden die IT-Einheiten in einem neuen Amt für Informatik zusammengeführt. Neben den von der Finanzdirektion erbrachten direktionsübergreifenden IT-Leistungen (vgl. RRB Nr. 68/ 2017, Ziff. 9) werden auch die direktionsintern allen Verwaltungsein- heiten der Finanzdirektion gegenüber erbrachten IT-Leistungen in das neue Amt integriert. Betroffen sind das Kompetenzzentrum SAP der Finanzverwaltung, die Kompetenz- und Servicezentren der KITT-Ge- schäftsstelle, die Stelle der oder des Informatikverantwortlichen der Direktion im Generalsekretariat sowie die Leistungen des Steueram- tes zum Basisarbeitsplatz. Die Reorganisation erfolgt in Abstimmung mit dem direktions- übergreifenden Projekt zur Steuerung und Ausgestaltung der zukünf- tigen kantonalen Informations- und Kommunikationstechnologie (RRB Nr. 68/2017). Bis zur Ablösung der KITT-Organisation, wie sie in die- sem Projekt vorgesehen ist, wird auch die KITT-Geschäftsstelle in das neue Amt integriert. Gemäss § 12 der Verordnung über die direktions- übergreifende Informatik (LS 170.7) wird die KITT-Geschäftsstelle als Amt der Finanzdirektion geführt. Diese Bestimmung wird nicht geän- dert, da die Verordnung im Rahmen des vom Regierungsrat in Auftrag gegebenen direktionsübergreifenden Projekts ohnehin abzulösen ist.
3.
Auswirkungen
Die betroffenen Mitarbeitenden werden von der neu zuständigen Verwaltungseinheit übernommen. Die Reorganisation erfolgt innerhalb der Finanzdirektion saldoneutral und damit ohne Auswirkung auf den Finanzhaushalt. Die Verordnungsänderung ist mit keinen Auswirkungen auf Un- ternehmen im Sinne des Gesetzes zur administrativen Entlastung der Unternehmen vom 5. Januar 2009 (LS 930.1) verbunden. Es bedarf des- halb keiner Regulierungsfolgeabschätzung.