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Entscheid

VFG-11-2024-beilage

Verfügung 11 2024 betreffend Genehmigung der Anpassungen des hypothetischen Szenarios ohne Verpflichtung zur Grundversorgung zwecks Berechnung der Nettokosten

30. Mai 2024Deutsch4 min

Eidgenössische Postkommission PostCom Monbijoustrasse 51A, 3003 Bern Tel. +41 58 462 50 94 info@postcom.admin.ch www.postcom.admin.ch PostCom-D-92D83401/4 Eidgenössische Postkommission PostCom POST CH AG PostCom; wiv 3003 Bern Sehr geehrter _____ Sehr geehrte Damen und Herren...

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Erwägungen

1.

Das hypothetische Szenario gemäss dem Dokument «Aktualisierung des hypothetischen Szenarios nach Art. 49 Abs. 2 VPG – Grundlage zur jährlichen Berechnung der Nettokosten» vom 30. Mai 2024 wird genehmigt.

2. Die Verfahrenskosten für den vorliegenden Entscheid werden auf 16’290 Franken festgelegt und sind von der Post zu tragen.

2. Die Verfahrenskosten für den vorliegenden Entscheid werden auf 16’290 Franken festgelegt und sind von der Post zu tragen.

3. Die vorliegende Verfügung wird unter Einschwärzung der Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht.

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Aktenzeichen: PostCom-261.1-Szenario 2024 PostCom-D-92D83401/4 Freundliche Grüsse Eidgenössische Postkommission PostCom Anne Seydoux-Christe Michel Noguet Präsidentin Leiter Fachsekretariat Kopie an Ernst & Young AG, _____, Schanzenstrasse 4a, Postfach, 3001 Bern Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, einzureichen. Die Frist steht still: Vom 7. Tag vor Ostern bis und mit dem 7. Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit dem 15. August; vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

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