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Entscheid

VFG-26-2023

Verfügung 26 2023 betreffend Grundversorgung

16. November 2023Deutsch4 min

Eidgenössische Postkommission PostCom Monbijoustrasse 51A, 3003 Bern Tel. +41 58 462 50 94 info@postcom.admin.ch www.postcom.admin.ch PostCom-D-D7B33401/11 Eidgenössische Postkommission PostCom POST CH AG PostCom; mum 3003 Bern _____ Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben...

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Zuweisungen der Dienstleistungen zur Grundversorgung 2024 werden gemäss Antrag der Post vom 16. November 2023 sowie der Liste im Anhang genehmigt.

2. Die Verfahrenskosten für den vorliegenden Entscheid werden auf 1'790 Franken festgelegt und sind von der Schweizerischen Post AG zu tragen.

2. Die Verfahrenskosten für den vorliegenden Entscheid werden auf 1'790 Franken festgelegt und sind von der Schweizerischen Post AG zu tragen.

3. Die vorliegende Verfügung sowie die Liste mit den genehmigten Zuweisungen werden auf der Website der PostCom veröffentlicht. Freundliche Grüsse Eidgenössische Postkommission Anne Seydoux-Christe Präsidentin Michel Noguet Leiter Fachsekretariat Beilage: − Liste „Dienstleistungen der Grundversorgung 2024“ gemäss Antrag der Post vom 16.11.2023 Kopie an: − BAKOM, Sektion Post, Zukunftstrasse 44, 2501 Biel − Ernst & Young AG, Hr. Mathias Zeller, Schanzenstrasse 4A, Postfach, 3001 Bern Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, einzureichen. Die Frist steht still: Vom 7. Tag vor Ostern bis und mit dem 7. Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit dem 15. August; vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

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