BBl 2017 4435
Bundesbeschluss II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2016
Bundesbeschluss II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2016
vom 31. Mai 2017
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 20131 über den Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. März 20172, beschliesst:
Art. 1 1 Die Eröffnungsbilanz des Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur per 1. Januar 2016 mit einer Bilanzsumme von 47 832 028 Franken und einem Eigenkapital von -8 950 494 150 Franken wird genehmigt.
2 Die Rechnung des Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur für das Jahr 2016 wird genehmigt. Sie schliesst ab mit a. einem Ertragsüberschuss von 108 002 219 Franken in der Erfolgsrechnung; b. mit einem Ausgabenüberschuss von 3 760 484 610 Franken in der Investitionsrechnung; c. einer Bevorschussung in der Höhe von 8 807 090 178 Franken, einem altrechtlichen Verlustvortrag von 8 950 494 150 Franken und einer Gewinnreserve von 108 002 219 Franken in der Bilanz.
1 SR 742.140 2 Im BBI nicht veröffentlicht
Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2016. BB II BBl 2017
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 30. Mai 2017 Nationalrat, 31. Mai 2017 Der Präsident: Ivo Bischofberger Der Präsident: Jürg Stahl Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz