BBl 2017 1035
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Handelsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Islamischen Republik Iran
Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung des Handelsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Islamischen Republik Iran
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 11. Januar 20172 zur Aussenwirtschaftspolitik 2016 enthaltene Botschaft des Bundesrates, beschliesst:
Art. 1 1 Das Handelsabkommen vom 24. Mai 20053 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Islamischen Republik Iran wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.