BBl 2017 6427
Bundesbeschluss über die Migration und den Umzug ins Rechenzentrum «CAMPUS» (Vorhaben RZMig2020)
Bundesbeschluss über die Migration und den Umzug ins Rechenzentrum «CAMPUS» (Vorhaben RZMig2020)
vom 12. September 2017
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20172, beschliesst:
Art. 1 Verpflichtungskredit Für die Migration und den Umzug ins Rechenzentrum «CAMPUS» wird in den Jahren 2018–2024 ein Gesamtkredit von 41,2 Millionen Franken gemäss Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.
Art. 2 Etappierung
1 Die Freigabe des Kredits nach Artikel 1 erfolgt in zwei Etappen:
a. Für die Umsetzung der ersten Etappe werden Mittel im Umfang von 16,5 Millionen Franken freigegeben. b. Die Freigabe der zweiten Etappe im Umfang von 24,7 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat. 2 Unter den freigegebenen Etappen können Verschiebungen vorgenommen werden.
Migration und Umzug ins Rechenzentrum «CAMPUS». BB BBl 2017
Art. 3 Schlussbestimmung Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 4. Mai 2017 Ständerat, 12. September 2017 Der Präsident: Jürg Stahl Der Präsident: Ivo Bischofberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol
Migration und Umzug ins Rechenzentrum «CAMPUS». BB BBl 2017
Anhang (Art. 1)
Verpflichtungskreditverzeichnis Verpflichtungskredite Etappe 1 Etappe 2
B) RZMig2020 ISC-EJPD 21 700 000 8 700 000 13 000 000
Gesamtkredit 41 200 000 16 500 000 24 700 000
Migration und Umzug ins Rechenzentrum «CAMPUS». BB BBl 2017