BBl 2017 6431
Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2017
Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2017
vom 25. September 2017
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2017 des Bundesrates vom 22. Februar 20172, beschliesst:
Art. 1 Grundsatz Dem Rüstungsprogramm 2017 wird zugestimmt.
Art. 2 Der Ausgabenbremse unterstellter Gesamtkredit Für die im Anhang verzeichneten Verpflichtungskredite wird ein Gesamtkredit von 900 Millionen Franken bewilligt.
Art. 3 Verschiebungen innerhalb des Gesamtkredits 1 Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtkredits Verschiebungen vorzunehmen. 2 Mittels Kreditverschiebungen dürfen die Verpflichtungskredite je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
Art. 4 Schlussbestimmung Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 8. Juni 2017 Ständerat, 25. September 2017 Der Präsident: Jürg Stahl Der Präsident: Ivo Bischofberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol
Anhang (Art. 2)
Verzeichnis der Verpflichtungskredite Verpflichtungskredite Mio. Fr.
Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite 900 – Verlängerung der Nutzungsdauer der Kampfflugzeuge F/A-18 450 – Werterhalt des Integrierten Funkaufklärungs- und 175 Sendesystems – Informatikkomponenten für das VBS im Rechenzentrum 50 Campus – Munition 225 Gesamtkredit für das Rüstungsprogramm 2017 900