Obergericht
EntscheidBK 2025 40415. Mai 2026Deutsch
1. Mit Verfügung vom 7. August 2025 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Anzeige vom 13. Januar 2023 initiierte Strafverfahren (BM 23 9905) gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses nicht an die Hand. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 16. August 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte, «die StraftäterInnen seien zu bestrafen, die Verfügung BM 23 6389 sei aufzuheben, und eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzugeben».