Lexipedia

AS 1999 3531

Verordnung über den Vollzug der Umweltschutzvorschriften und den Umgang mit gefährlichen Gütern in der Militärverwaltung und der Armee

Verordnung über den Vollzug der Umweltschutzgesetzgebung und den Umgang mit gefährlichen Gütern in der Militärverwaltung und der Armee

Aufhebung vom 27. Mai 1999

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport verordnet:

Einziger Artikel Die Verordnung vom 1. Juni 19921 über den Vollzug der Umweltschutzgesetz- gebung und den Umgang mit gefährlichen Gütern in der Militärverwaltung und der Armee wird auf den 1. Juni 1999 aufgehoben.

27. Mai 1999 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Ogi

1 AS 1992 1271

1999-5430 3531

Verordnung über den Vollzug der Umweltschutzvorschriften und den Umgang mit gefährlichen Gütern in der Militärverwaltung und der Armee | Lexipedia | Lexipedia