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AS 2000 1

Geschäftsreglement des Ständerates

Geschäftsreglement des Ständerates

Änderung vom 22. Dezember 1999

Der Ständerat, nach Einsicht in den Bericht vom 15. Februar 1999 1 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 31. März 1999 2, beschliesst:

I Das Geschäftsreglement des Ständerates vom 24. September 19863 wird wie folgt geändert:

Art. 10 Abs. 2 Bst. a bis

2 Den ständigen Kommissionen nach Absatz 1 Ziffern 3–12 werden durch das Büro

Sachbereiche zugeteilt. Sie haben folgende Aufgaben: abis. Prüfung der Vollzugstauglichkeit von Erlassen der Bundesversammlung, wobei die Kantone auf ihr Ersuchen hin beigezogen werden;

II Diese Änderung tritt mit ihrer Annahme in der Schlussabstimmung in Kraft.

Ständerat, 22. Dezember 1999 Der Präsident: Schmid Carlo Der Sekretär: Lanz

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