AS 2000 1
Geschäftsreglement des Ständerates
Geschäftsreglement des Ständerates
Änderung vom 22. Dezember 1999
Der Ständerat, nach Einsicht in den Bericht vom 15. Februar 1999 1 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 31. März 1999 2, beschliesst:
I Das Geschäftsreglement des Ständerates vom 24. September 19863 wird wie folgt geändert:
Art. 10 Abs. 2 Bst. a bis
2 Den ständigen Kommissionen nach Absatz 1 Ziffern 3–12 werden durch das Büro
Sachbereiche zugeteilt. Sie haben folgende Aufgaben: abis. Prüfung der Vollzugstauglichkeit von Erlassen der Bundesversammlung, wobei die Kantone auf ihr Ersuchen hin beigezogen werden;
II Diese Änderung tritt mit ihrer Annahme in der Schlussabstimmung in Kraft.
Ständerat, 22. Dezember 1999 Der Präsident: Schmid Carlo Der Sekretär: Lanz
10255