AS 2000 2155
Vereinbarung über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Stagiaires) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland
Vereinbarung vom 2. Februar 1955 über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Stagiaires) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland
SR 0.142.111.367; AS 1955 307
Änderung der Vereinbarung In Kraft getreten durch Notenaustausch am 17. Mai 1999 Originaltext Text des Artikels 2 nach Änderung:
«Art. 2 Als Gastarbeitnehmer können Hand- und Geistesarbeiter männlichen oder weibli- chen Geschlechts beschäftigt werden. Sie sollen über eine abgeschlossene berufliche Ausbildung verfügen und in der Regel das 18. Altersjahr vollendet und das
35. Altersjahr nicht überschritten haben.»
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2000-1710 2155