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AS 2000 2249

Bundesbeschluss vom über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Slowenien

Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Slowenien

vom 19. Juni 1997

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Oktober 1996 1, beschliesst:

Art. 1

1 Das am 12. Juni 1996 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Schweizerischen

Bundesrat und der Regierung der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppel- besteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 19. März 1997 Nationalrat, 19. Juni 1997 Der Präsident: Delalay Die Präsidentin: Stamm Judith Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker

8596

1 BBl 1996 IV 1377

2000-1037 2249