AS 2000 259
Beamtenordnung (2)
Beamtenordnung (2) (BO 2)
Änderung vom 20. Dezember 1999
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Beamtenordnung (2) vom 15. März 1993 1 wird wie folgt geändert:
Abweichende Regelungen im Lohnbereich für das Jahr 2000 1 Die Post ist ermächtigt, in ihrem Bereich den Teuerungsausgleich, die Kürzung der ordentlichen und ausserordentlichen Lohnerhöhungen sowie den Umfang des Ka- derlohnopfers selber festzulegen.
2 Die SBB sind ermächtigt, bis Ende 2000 die Arbeitszeit und die Lohnmassnahmen
auf Grund des Verhandlungsergebnisses mit den Personalverbänden selber zu re- geln. Die vor dem 1. Juni 2000 gültigen Ansätze für die Vergütung für Sonntags- dienst bleiben unverändert.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
20. Dezember 1999 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss
10756 Der Bundeskanzler: François Couchepin
1 SR 172.221.102.1
1999-6099 259