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AS 2000 259

Beamtenordnung (2)

Beamtenordnung (2) (BO 2)

Änderung vom 20. Dezember 1999

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Beamtenordnung (2) vom 15. März 1993 1 wird wie folgt geändert:

Abweichende Regelungen im Lohnbereich für das Jahr 2000 1 Die Post ist ermächtigt, in ihrem Bereich den Teuerungsausgleich, die Kürzung der ordentlichen und ausserordentlichen Lohnerhöhungen sowie den Umfang des Ka- derlohnopfers selber festzulegen.

2 Die SBB sind ermächtigt, bis Ende 2000 die Arbeitszeit und die Lohnmassnahmen

auf Grund des Verhandlungsergebnisses mit den Personalverbänden selber zu re- geln. Die vor dem 1. Juni 2000 gültigen Ansätze für die Vergütung für Sonntags- dienst bleiben unverändert.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

20. Dezember 1999 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss

10756 Der Bundeskanzler: François Couchepin

1 SR 172.221.102.1

1999-6099 259