AS 2000 81
Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen
Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKV)
Änderung vom 16. Dezember 1999
Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet:
I Der Anhang zur Verordnung vom 29. Dezember 19971 über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen wird wie folgt geändert:
Ziff. 4.02
4.02 Kostspielige orthopädische Änderungen / Schuhzurichtungen an
Konfektionsschuhen.
Ziff. 11.02*
11.02* Blindenführhunde sofern die Eignung des Versicherten als Führhundehalter erwiesen ist und er sich dank dieser Hilfe ausserhalb des Hauses selbständig fortbewegen kann. Die Versicherung übernimmt die Mietkosten.
II Diese Änderung tritt am 1. Februar 2000 in Kraft.
16. Dezember 1999 Eidgenössisches Departement des Innern: Dreifuss
1 SR 831.301.1
1999-5591 81