Lexipedia

AS 2001 1369

Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit

Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit

Änderung vom 25. April 2001

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 1. Dezember 19991 über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit wird wie folgt geändert:

Einfügen eines Kurztitels (BWIS-Abgeltungsverordnung)

Art. 4a Interkantonale Polizeieinsätze zu Gunsten des Bundes 1 Bei interkantonalen Polizeieinsätzen zu Gunsten des Bundes erhalten die Kantone, die Polizeikräfte zur Verfügung stellen, eine Tagespauschale von 400 Franken für jeden eingesetzten Polizeibeamten sowie den Ersatz der Spesen; angebrochene Tage werden voll berechnet.

2 Diese Entschädigung wird automatisch der Teuerung angepasst, sobald der Lan-

desindex der Konsumentenpreise eine Abweichung von fünf Punkten aufweist.

II Diese Änderung tritt am 1. Juni 2001 in Kraft.

25. April 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 120.6

2001-0191 1369

Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit | Lexipedia | Lexipedia