AS 2001 2262
Bundesbeschluss über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern
Bundesbeschluss über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern
vom 15. Dezember 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 25. Mai 20001 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 20002, beschliesst:
I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 72 Abs. 3 Aufgehoben
II Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.
Nationalrat, 15. Dezember 2000 Ständerat, 15. Dezember 2000 Der Präsident: Peter Hess Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz
Ergebnis der Volksabstimmung und Inkrafttreten
1 Diese Verfassungsänderung ist von Volk und Ständen am 10. Juni 2001 ange-
nommen worden.3 2 Sie ist auf Grund von Artikel 15 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte4 am 10. Juni 2001 in Kraft getreten.
22. August 2001 Bundeskanzlei