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AS 2001 2436

Notenaustausch vom 16. Dezember 1993/20. Januar 1994 zwischen der Schweiz und Mexiko über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und offiziellen Pässen

Notenaustausch vom 16. Dezember 1993/20. Januar 1994 zwischen der Schweiz und Mexiko über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und offiziellen Pässen

In Kraft getreten am 1. Februar 1994

Übersetzung1

Schweizerische Botschaft Mexiko, D.F., den 16. Dezember 1993 in Mexiko

Generaldirektion des Protokolls Sekretariat für Aussenbeziehungen Mexiko, D.F.

Die Schweizer Botschaft beehrt sich, das Sekretariat für Aussenbeziehungen auf Folgendes aufmerksam zu machen: Die Botschaft wurde auf informellem Weg darüber informiert, dass kein Abkommen zwischen den Regierungen der Schweiz und Mexiko über die gegenseitige Aufhe- bung der Visumpflicht für Inhaber von Diplomaten-, offiziellen und Dienstpässen, die in den einen oder anderen Staat zu einem längstens dreimonatigen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit einreisen möchten, existiert. Die Botschaft legt Wert darauf, das Sekretariat darüber zu informieren, dass die Schweiz ihrerseits die Visumpflicht für mexikanische Staatsangehörige, die Inhaber von Diplomaten-, offiziellen und Dienstpässen sind, unter den oben genannten Be- dingungen abgeschafft hat. In Anbetracht des Vorstehenden und auf der Basis der Gegenseitigkeit und der guten Beziehungen zwischen den beiden Staaten erlaubt sich die Botschaft, das Minis- terium zu bitten, die Visumpflicht für mexikanische Staatsangehörige, die Inhaber von Diplomaten-, offiziellen und Dienstpässen sind, und die sich aus den oben ge- nannten Gründen nach Mexiko begeben, aufzuheben. Die Schweizer Botschaft dankt dem Sekretariat für Aussenbeziehungen für die Auf- merksamkeit, die es dieser Note schenkt und benützt diesen Anlass, es erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

SR 0.142.115.632

1 Übersetzung des spanischen Originaltextes.

2436 2001-0802

Gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht. Notenaustausch mit Mexico AS 2001

Übersetzung2

Generaldirektion für Tlatelolco, D.F., den 20. Januar 1994 Konsularische Angelegenheiten Sekretariat für Aussenbeziehungen Mexiko, D.F.

Schweizerische Botschaft in Mexiko

Das Sekretariat für Aussenbeziehungen – Generaldirektion für Konsularische Ange- legenheiten – beehrt sich, die Note der Schweizer Botschaft vom 16. Dezember

1993 zu beantworten.

Das Sekretariat hat von der Tatsache Kenntnis genommen, dass die Regierung der Schweiz die Visumpflicht für mexikanische Staatsangehörige, die Inhaber eines Diplomaten- oder offiziellen Passes sind, und die sich für längstens drei Monate oh- ne Erwerbstätigkeit in die Schweiz begeben, aufgehoben hat und beehrt sich, der Botschaft mitzuteilen, dass Mexiko auf gegenseitiger Basis die Visumpflicht für schweizerische Staatsangehörige, die Inhaber eines Diplomaten-, offiziellen oder Dienstpasses sind und sich zu touristischen Zwecken für längstens drei Monate nach Mexiko begeben, vom 1. Februar 1994 an ebenfalls aufheben wird. Das Sekretariat für Aussenbeziehungen benützt diesen Anlass, die Schweizer Bot- schaft erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

2 Übersetzung des spanischen Originaltextes.

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