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AS 2001 2565

Verordnung über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells des Studienganges Pharmazeutische Wissenschaften des pharmazeutischen Instituts der Universität Lausanne

Verordnung über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells des Studienganges Pharmazeutische Wissenschaften des pharmazeutischen Instituts der Universität Lausanne

vom 4. Oktober 2001

Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf Artikel 46a der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung vom 19. November 19801 (AMV), verordnet:

Art. 1 Gegenstand und anwendbares Recht

1 Diese Verordnung regelt das besondere Ausbildungs- und Prüfungsmodell des Stu-

dienganges Pharmazeutische Wissenschaften des Pharmazeutischen Instituts der Universität Lausanne.

2 Soweit diese Verordnung nicht davon abweicht, gelten die Bestimmungen der

AMV und der Verordnung vom 16. April 19802 über die Apothekerprüfungen.

Art. 2 Praktischer Teil der Schlussprüfung Der praktische Teil der Schlussprüfung besteht aus der Diplomarbeit.

Art. 3 Diplomarbeit 1 Die Diplomarbeit umfasst eine fächerübergreifende experimentelle Arbeit aus den Bereichen der pharmazeutischen Wissenschaften mit abschliessendem schriftlichen Bericht.

2 Sie

kann frühestens im 7. Semester begonnen werden und dauert mindestens

16 Wochen.

3 Die Leistungen der Studierenden werden in Schritten von halben Noten bewertet.

4 Der praktische Teil der Schlussprüfung ist bestanden, wenn die Note für die Di- plomarbeit mindestes 4,0 beträgt. Eine ungenügende Diplomarbeit kann einmal wie- derholt werden.

SR 811.112.54

2001-1314 2565

Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells AS 2001 des Studienganges Pharmazeutische Wissenschaften des pharmazeutischen Instituts der Universität Lausanne

Art. 4 Übergangsbestimmungen Der praktische Teil der Schlussprüfung nach bisherigem Recht kann letztmals im Sommer 2004 wiederholt werden.

Art. 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 4. Oktober 2001 in Kraft.

4. Oktober 2001 Eidgenössisches Departement des Innern:

11624 Ruth Dreifuss
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