AS 2001 2705
Verordnung über die Fahrausweise für Dienstreisen
Verordnung über die Fahrausweise für Dienstreisen (Fahrausweisverordnung)
Änderung vom 17. Oktober 2001
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Fahrausweisverordnung vom 16. September 19871 wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 2 2 Hat der Bedienstete im Jahr weniger als 90 Dienstreisetage, so beträgt der Selbst- behalt auf dem Vollpreis des Generalabonnementes: a. 40 Prozent bei 60–89 Dienstreisetagen; b. 60 Prozent bei 30–59 Dienstreisetagen; c. 85 Prozent bei 0–29 Dienstreisetagen.
II Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft.
17. Oktober 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 172.221.129
2001-2172 2705