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AS 2002 2067

Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes

Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes

Änderung vom 14. Juni 2002

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 30. Juni 19931 über die Durchführung von statistischen Erhe- bungen des Bundes wird wie folgt geändert:

Art. 13 Posttaxen für eidgenössische Zählungen

1 Das Bundesamt für Statistik übernimmt die Posttaxen für folgende Sendungen im

Zusammenhang mit eidgenössischen Zählungen: a. Sendungen bis 20 kg im Verkehr zwischen Behörden und Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden; b. Sendungen bis 5 kg im Verkehr zwischen den Behörden und Amtsstellen der Gemeinden und den von ihnen ernannten Zählkommissionen und Zählern.

2 Die Kantone und Gemeinden können ihre Postauslagen für eidgenössische Zäh-

lungen dem Bundesamt für Statistik in Rechnung stellen.

II Der Anhang wird gemäss Beilage geändert.

III Diese Änderung tritt am 1. August 2002 in Kraft.

14. Juni 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Kaspar Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 431.012.1

2002-0792 2067

Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Anhang

Bundesamt für Statistik, Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Schweizerische Arbeitskräfte- erhebung (SAKE) Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere sozio- demographische und ökonomische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslage der Zielperson und Haushaltsmitglieder Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Haushalten, telefonische Befragung Befragte: Personen in Privathaushalten Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Bei Personen, die während mehreren Jahren an der Erhebung teilnehmen, dürfen Personenbezeichnung und Antworten aus dem Vorjahr wieder- verwendet werden. Personen, die während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, wird eine Entschädigung ausgerichtet.

Einfügen nach: Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) Bundesamt für Statistik, Schweizerische Arbeitskräfteerhebung Auländerstichprobe Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Schweizerische Arbeitskräfte- erhebung Ausländerstichprobe Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere sozio-demo- graphische und ökonomische Merkmale zur Bestimmung der

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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Lebenslage der Zielperson und Haushaltsmitglieder Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobe von Personen aus dem zentralen Ausländerregister (ZAR), telefonische Befragung Befragte: Personen in Privathaushalten Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute, Bundesamt für Ausländerfragen Besondere Bestimmungen: Die Ausländerstichprobe wird als Ergänzung der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) bei jährlich 15 000 Personen mit dem Fragenkatalog der SAKE durch- geführt. Bei Personen, die während mehreren Jahren an der Erhebung teilnehmen, dürfen Personen- bezeichnung und Antworten aus dem Vorjahr wiederverwendet werden. Personen, die während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, wird eine Entschädigung ausgerich- tet.

Bundesamt für Statistik, Beschäftigungsstatistik Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Beschäftigungsstatistik Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Arbeitszeit, Geschlecht, Aufenthalts- status der Ausländer, Anzahl Lehrlinge; Mangel und Überfluss an Arbeitskräften nach Qualifikations- kategorien, Beschäftigungs- aussichten; Anzahl offene Stellen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Arbeitsstätten und Unternehmen des privaten und öffentlichen Sektors Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich

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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Mitwirkende bei der Durchführung: Organisationen der Wirtschaft, Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Bei einer finanziellen Beteiligung der Kantone wird die Stichprobe für die Ermittlung von kantonalen Ergebnissen aufgestockt.

Bundesamt für Statistik, Landwirtschaftliche Strukturerhebung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Landwirtschaftliche Struktur- erhebung Erhebungsgegenstand: Betriebsfläche, Tierbestand, Arbeits- kräfte und weitere Daten gemäss ergänzenden Erhebungen zu den Betriebsstrukturdaten. Zusatz- erhebung 2003 über die Mechanisie- rung, die Ausrüstungen und land- wirtschaftliche Entwicklung. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, koordiniert mit den Erhebungen zur Umsetzung agrar- politischer Massnahmen, gestützt auf die Landwirtschaftliche Betriebs- datenverordnung vom 22. Juni 19942 (AS 1994 1688, 1997 704) Befragte: Landwirtschaftsbetriebe gemäss Normen des BFS Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Grunderhebung im Mai, Zusatz- erhebung im Oktober 2003 Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden (obligatorisch) Besondere Bestimmungen: In Abweichung zu Artikel 8 werden die notwendigen Angaben zur Nach- führung des Betriebs- und Unter- nehmensregisters verwendet. 2003 wird die Zählung als «Eidg. land- wirtschaftliche Betriebszählung 2003» bezeichnet (LBZ03).

2 Siehe heute die Landwirtschaftliche Datenverordnung vom 7. Dezember 1998

(SR 919.117.71).

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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Bundesamt für Statistik, Eidgenössische Obstbaumzählung 2001 Streichen

Einfügen nach: Schweizerische Forststatistik Bundesamt für Statistik, Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Eidgenössische Holzverarbeitungs- erhebung Erhebungsgegenstand: Rundholzeinschnitt nach Nadel- und Laubholz Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Sägereibetriebe der Schweiz Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Januar–Februar Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL Besondere Bestimmungen: –

Bundesamt für Statistik, Parahotelleriestatistik Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Parahotelleriestatistik Erhebungsgegenstand: Öffnungszeiten und Beherbergungs- kapazität; Logiernächte der Gäste nach Wohnsitzländern Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Ferienhäuser und -wohnungen, Chalets, Bungalows und Privatzim- mer: Vollerhebung in den Kantonen BE, OW, GR, TI, VS und in ausge- wählten Orten anderer Kantone. Übrige Beherbergungsformen (Vollerhebungen): Zelt-, Wohn- wagenplätze; Touristen- und Massenlager, Heime, Vereins- und Klubhäuser, Berg- und Schutzhütten sowie Unterkünfte für organisierte Gästegruppen (Ferienkolonien, Freizeitkurse und dgl.); Jugend- herbergen

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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Befragte: Kantonale und kommunale Stellen sowie touristische Organisationen auf kantonaler, regionaler und örtlicher Ebene; Besitzer oder Leiter von Betrieben und Beher- bergungsstätten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Zweimal jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, touristische Organisationen, Verbände Besondere Bestimmungen: Die Aufteilung der Finanzierung zwischen Bund, Kantonen und touristischen Organisationen ist in einem besonderen Vertrag zu regeln.

Bundesamt für Statistik, Erhebung der Gütertransporte auf der Strasse Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Erhebung der Gütertransporte auf der Strasse Erhebungsgegenstand: Inländische Nutzfahrzeuge; Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Erhebung auf dem Korrespondenz- weg, Auswertung der LSVA-Daten und Fahrtenschreiber Befragte: Halter/innen von inländischen Nutzfahrzeugen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Referenzperioden über das Jahr verteilt Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Zollverwaltung, Abteilung LSVA, Generalstab/Logistik, Eidg. Fahr- zeugkontrolle Besondere Bestimmungen: Zusatzerhebung: Güterverkehr an der Schweizer Grenze (Durchführung: Bundesamt für Statistik)

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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Bundesamt für Statistik, Strassenrechnung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Strassenrechnung Erhebungsgegenstand: Ausgaben und Einnahmen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der Stassenkörper- schaften für den Bau, den Unterhalt und Betrieb des Strassenwesens Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Bund und Kantone: Vollerhebung; Gemeinden: Stichprobeerhebung Befragte: Bundesamt für Strassen, kantonale und kommunale Verwaltungen, Kor- porationen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Gemäss Bundesgesetz vom 22. März

1985 über die Verwendung der

zweckgebundenen Mineralölsteuer (SR 725.116.2), Verordnung vom 9. Dezember 1985 über die Vertei- lung der nicht werkgebundenen Mi- neralölsteueranteile (SR 725.116.25) und BRB vom 25.6.1986

Bundesamt für Statistik, Statistik des öffentlichen Verkehrs und Eisenbahnrechnung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik des öffentlichen Verkehrs Erhebungsgegenstand: Technische Angaben, Fahrzeuge, Betriebs- und Verkehrsleistungen, Personalbestand und Finanzen der Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich

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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Verkehr Besondere Bestimmungen: –

Einfügen nach: Statistik des öffentlichen Verkehrs Bundesamt für Statistik, Eisenbahnrechnung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Eisenbahnrechnung Erhebungsgegenstand: Ausgaben und Einnahmen der Bahn- unternehmungen des allgemeinen Verkehrs Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Öffentliche und private Bahnunter- nehmungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Verkehr Besondere Bestimmungen: –

Bundesamt für Statistik, Medizinische Statistik der Krankenhäuser Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Medizinische Statistik der Krankenhäuser Erhebungsgegenstand: Soziodemographische Merkmale, Angaben über die Aufenthalte, Diagnosen- und Operationscodes stationär behandelter Patienten (stationäre und teilstationäre Patientinnen und Patienten) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenhäuser Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, Verbände des Gesundheitswesens

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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Besondere Bestimmungen: Die Diagnosen und verwandte Gesundheitsprobleme sind mit dem 4-stelligen Code der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD), 10. Revision, die diagnosti- schen und operativen Eingriffe nach dem 4-stelligen Code der schweizeri- schen Ausgabe der amerikanischen Operations- klassifikation, ICD-9-CM-Vol. 3, zu schlüsseln.

Bundesamt für Statistik, Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der Sozialhilfeempfänge- rinnen und Sozialhilfeempfänger Erhebungsgegenstand: Empfänger kantonaler und kommu- naler bedarfsabhängiger Leistungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobe der Gemeinden Vollerhebung in den Gemeinden auf Jahresbasis Befragte: Zuständige Dienststellen in den Gemeinden, betroffene Personen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, Zentrale Ausgleichstelle der AHV/IV, Bundesamt für Sozialversicherung, Staatssekretariat für Wirtschaft Besondere Bestimmungen: –

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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Einfügen nach: Kompetenzmessungen bei den 15-Jährigen Bundesamt für Statistik, Messungen der Kompetenzen bei der erwachsenen Bevölkerung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Messungen der Kompetenzen bei der erwachsenen Bevölkerung Erhebungsgegenstand: Leistungsprofile von Erwachsenen bezüglich der Lesefähigkeit, der mathematischen Kompetenz und der Vertrautheit im Umgang mit der Informations- und Kommunikations- technologie. Evaluierung des Sozialkapitals, des Wohlbefindens und der Teamfähigkeit (Teamwork) der Befragten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Wohnbevölkerung im Alter von 16–65 Jahren Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Herbst 2002–Frühling 2003 Periodizität: – Mitwirkende bei der Durchführung: Kompetenzzentrum für Bildungs- evaluation und Leistungsmessung an der Universität Zürich, Befragungs- institute Besondere Bestimmungen: –

Einfügen nach: Öffentliche Kulturfinanzierung Bundesamt für Statistik, Private Kulturfinanzierung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Private Kulturfinanzierung Erhebungsgegenstand: Kulturförderungsausgaben von privaten Unternehmen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Unternehmen, schriftliche Befragung Befragte: Private Unternehmen des zweiten und dritten Sektors Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: –

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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Periodizität: Alle 3 bis 5 Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Kultur Besondere Bestimmungen: –

Politische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegen- heiten, Auslandschweizer-Statistik Erhebungsorgan: Politische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegen- heiten Bezeichnung der Erhebung: Auslandschweizer-Statistik Erhebungsgegenstand: Aufenthaltsort, Doppelbürgerschaft, Geschlecht, Stimmrecht sowie weitere soziodemographische Angaben über die im Ausland bei schweizerischen Vertretungen immatrikulierten Schweizerinnen und Schweizer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Konsularische und diplomatische Vertretungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

Bundesamt für Kultur, Filmverleih Erhebungsorgan: Bundesamt für Kultur Bezeichnung der Erhebung: Vielfalt öffentlich vorgeführter Filme Erhebungsgegenstand: In der Schweiz öffentlich vorgeführte Filme Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Verleih-, Produktions- und Kinounternehmen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich

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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Mitwirkende bei der Durchführung: Private Organisationen Besondere Bestimmungen: –

Bundesamt für Gesundheit, Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU) Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Bezeichnung der Erhebung: Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU) Erhebungsgegenstand: Erfassung seltener Krankheiten bei hospitalisierten Kindern (kongenitale Röteln, akute schlaffe Lähmungen, hämorrhagisch-urämisches Syndrom usw.) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Pädiatrische Ausbildungskliniken Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie Besondere Bestimmungen: Artikel 1, 3 und 27 des Epidemien- gesetzes vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101) sowie Artikel 10 und

16 der Melde-Verordnung vom

13. Januar 1999 (SR 818.141.1)

Kommission für die Pädagogischen Rekrutenprüfungen, Eidgenössische Jugend- und Rekrutenbefragungen «ch-x» Erhebungsorgan: Kommission für die «ch-x» Bezeichnung der Erhebung: Eidgenössische Jugend- und Rekrutenbefragungen «ch-x» Erhebungsgegenstand: Sozialwissenschaftliche Frage- stellungen, insbesondere aus der Bildungsforschung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Rekruten: schriftliche Befragung; repräsentative Zufallsstichprobe von Nichtrekruten: gleiche Befragung wie bei Rekruten Befragte: Rekruten sowie rund 2000 20-jährige Erwachsene beiderlei Geschlechts mit Wohnsitz in der Schweiz

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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Zweijährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Rund 200 nebenamtlich tätige Expertinnen und Experten Besondere Bestimmungen: –

Eidgenössische Steuerverwaltung, Statistik der direkten Bundssteuer Erhebungsorgan: Eidgenössische Steuer- verwaltung Bezeichnung der Erhebung: Statistik der direkten Bundessteuer Erhebungsgegenstand: Steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, nach Kantonen und Gemeinden sowie Einkommens- bzw. Renditestufen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Steuerverwaltungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle zwei Jahre bzw. jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Steuerverwaltungen Besondere Bestimmungen: Lieferung der Daten durch die Kantone auf EDV-Datenträgern oder Listen

Staatssekretariat für Wirtschaft, Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen Erhebungsorgan: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Bezeichnung der Erhebung: Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen Erhebungsgegenstand: Prüfungen, Prüflinge nach sozio- demographischen Merkmalen und Erfolgen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Berufsverbände Auskunftspflicht: Obligatorisch für alle BBT-Berufe Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich

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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: –

Bundesamt für Landwirtschaft (Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrar- wirtschaft und Landtechnik FAT), Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten Erhebungsorgan: Bundesamt für Landwirtschaft (Eidgenössische Forschungs- anstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik FAT) Bezeichnung der Erhebung: Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten Erhebungsgegenstand: Buchhaltungsergebnisse und Zusatzinformationen von Landwirt- schaftsbetrieben Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Landwirtschaftsbetriebe Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Landwirtschaftliche Buch- und Treuhandstellen, Partner gemäss Zusammenarbeitsvertrag Besondere Bestimmungen: Vertrag über die Zusammenarbeit im Rahmen der zentralen Auswertung von landwirtschaftlichen Buch- haltungsdaten (Zusammenarbeits- vertrag)

Bundesamt für Landwirtschaft, Obstkulturen in der Schweiz Erhebungsorgan: Bundesamt für Landwirtschaft Bezeichnung der Erhebung: Obstkulturen der Schweiz Erhebungsgegenstand: Bewirtschafter, Standort, Arten, teilweise Sorten, Pflanzjahr, Flächen, Anzahl Bäume und Pflanzabstände Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Nachführen der Pflanz- und Rodungstätigkeit Befragte: Kantone bzw. Kantonale Zentral- stellen für Obstbau (KZO) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Anfang Januar bis Ende August

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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Statistik Besondere Bestimmungen: Die KZO werden für ihre Arbeit entschädigt

Bundesamt für Landwirtschaft, Schätzung des Ertrages der Apfel- und Birnenkulturen der Schweiz Erhebungsorgan: Bundesamt für Landwirtschaft Bezeichnung der Erhebung: Schätzung des Ertrages der Apfel- und Birnenkulturen der Schweiz (Bavendorfer Methode) Erhebungsgegenstand: Hauptsorten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichproben mittels Feldbeobach- tungen, Beurteilung der Frucht- behangsdichten und Fruchtgrössen- bestimmung, Prognoseerstellung mit der Statistik «Obstkulturen der Schweiz» Befragte: Kantonale Zentralstellen für Obstbau (KZO) Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Juni/Juli Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Die KZO werden für ihre Arbeit entschädigt

Bundesamt für Energie, Elektrizitätsstatistik Erhebungsorgan: Bundesamt für Energie3 Bezeichnung der Erhebung: Elektrizitätsstatistik Erhebungsgegenstand: Produktion, Verbrauch, Verkehr mit dem Ausland, Belastungsverlauf, Bedarfsdeckung, finanzwirt- schaftliche Daten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Voll- und Teilerhebung Befragte: Elektrizitätsunternehmen Auskunftspflicht: obligatorisch

3 Bezeichnung gemäss nicht veröffentlichtem BRB vom 19. Dez. 1997. Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.

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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Wöchentlich, monatlich, jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

Bundesamt für Strassen, Automatische Strassenverkehrszählung Erhebungsorgan: Bundesamt für Strassen Bezeichnung der Erhebung: Automatische Strassen- verkehrszählung Erhebungsgegenstand: Anzahl Fahrzeuge, Verkehrszählung an automatischen Dauerzähl- stationen; ergänzende Längen-, Gewichts- und Geschwindigkeits- messungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Zählung mit Schleifendetektoren und Achssensoren Befragte: Ohne Befragung Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, Kantonale Tiefbauämter Besondere Bestimmungen: –

Bundesamt für Strassen, Schweizerische Strassenverkehrszählung Erhebungsorgan: Bundesamt für Strassen Bezeichnung der Erhebung: Schweizerische Strassen- verkehrszählung Erhebungsgegenstand: Verkehrszählungen auf dem Ausserorts-Strassennetz der Schweiz an Zählstellen; ergänzende Herkunfts- und Kategorienzählungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Tageszählungen aller Motorfahr- zeuge/automatische Kategorien- zähler/Strichverfahren, manuelle und elektronische Handzählgeräte Befragte: Ohne Befragung Auskunftspflicht: –

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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2002

Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Statistik, Bundesamt für Informatik und Telekommuni- kation, Kantonale Tiefbauämter Besondere Bestimmungen: –

Einfügen nach: Erhebung der Gütertransporte auf der Strasse Bundesamt für Raumentwicklung, Grenzüberquerender Güterverkehr Strasse Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Grenzüberquerender Güterverkehr Strasse Erhebungsgegenstand: Güterfahrzeuge mit ausländischer Immatrikulation beim Grenzübertritt Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung und Aus- wertung der LSVA-Daten Befragte: Nutzfahrzeugführer/innen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Referenztage über das Jahr verteilt Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Eidg. Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Raum- entwicklung, private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: Ergänzung zur Erhebung der Güter- transporte auf der Strasse

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