AS 2002 2645
Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde
Genfer Abkommen vom 27. Juli 1929 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde (mit Schlussakte)1
SR 0.518.11; BS 11 499
Das vorliegende Abkommen wird zwischen den Parteien zur Zeit durch das Genfer Abkommen vom 12. August 19492 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde ersetzt, dessen Artikel 59 festlegt, dass «das vorliegende Abkommen in den Beziehung zwischen den Hohen Vertrag- parteien die Abkommen vom 22. August 18643, 6 Juli 19064 und 27 Juli 19295 ersetzt.»
1 Da dieses Abkommen nicht mehr gilt, wird es nicht in der SR veröffentlicht.
2 SR 0.518.12 3 BS VIII 480 4 BS 11 457
5 SR 0.518.11 und 0.518.41
2001-2294 2645