AS 2002 3129
Bundesbeschluss betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen
Bundesbeschluss betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens des Europarates vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen
vom 23. Juni 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. Dezember 19991, beschliesst:
Art. 1
1 Das Protokoll vom 1. Oktober 1998 zur Änderung des Übereinkommens über das
grenzüberschreitende Fernsehen des Europarates wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Ständerat, 23. Juni 2000 Nationalrat, 23. Juni 2000 Der Präsident: Schmid Carlo Der Präsident: Seiler Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker
Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 12. Oktober 2000 unbenützt abge- laufen.2
13. Oktober 2000 Bundeskanzlei