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AS 2002 4105

Bundesbeschluss betreffend das Zweite Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über Soziale Sicherheit

Bundesbeschluss betreffend das Zweite Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über Soziale Sicherheit

vom 6. Juni 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Oktober 20012, beschliesst:

Art. 1

1 Das am 29. November 2000 unterzeichnete zweite Zusatzabkommen zum Abkom-

men zwischen der Schweiz und Liechtenstein über Soziale Sicherheit wird geneh- migt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 21. März 2002 Nationalrat, 6. Juni 2002 Der Präsident: Anton Cottier Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Christophe Thomann

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