Lexipedia

AS 2002 4148

Verordnung über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2003

Verordnung über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2003

vom 28. Oktober 2002

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 19941 über das öffentliche Beschaffungswesen (Gesetz), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, verordnet:

Art. 1 Anpassung der Schwellenwerte Die Schwellenwerte nach Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes betragen für das Jahr 2003: a. 248 950 Franken bei Lieferungen; b. 248 950 Franken bei Dienstleistungen; c. 9,575 Millionen Franken bei Bauwerken; d. 766 000 Franken bei Lieferungen und Dienstleistungen im Auftrag einer Auftraggeberin nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes oder für Aufträge, wel- che die Automobildienste der Schweizerischen Post zur Durchführung ihrer in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit im Bereich des Personentransports ver- geben.

Art. 2 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung vom 5. November 20012 über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2002 wird aufgehoben.

Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

28. Oktober 2002 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Pascal Couchepin

SR 172.056.12 1 SR 172.056.1 2 AS 2001 3194

4148 2002-2530