AS 2002 83
Verordnung des VBS über die Bewertung der besonderen Funktionen im VBS
Verordnung des VBS über die Bewertung der besonderen Funktionen im VBS (Funktionsbewertungsverordnung VBS)
vom 14. November 2001
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, gestützt auf Artikel 52 Absatz 5 der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 20011 (BPV) verordnet:
Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Diese Verordnung umschreibt die Voraussetzungen für die Zuweisung der besonde- ren Funktionen VBS zu einer Lohnklasse (LK) nach Artikel 36 BPV.
Art. 2 Bewertungsgrundlagen
1 Massgebend für die Funktionsbewertung sind die erforderliche Vorbildung, der
Umfang des Aufgabenkreises sowie das Mass der betrieblichen Anforderungen, Ver- antwortlichkeiten und Gefährdungen. Sie berücksichtigt ferner die fachliche Breite, Verschiedenartigkeit und Komplexität der Aufgaben sowie die Führungsanforderun- gen.
2 Grundlagen der Funktionsbewertung sind die Aufgaben, die in der Stellen-
beschreibung festgehalten sind. Wenn eine Funktion verschiedenartige Aufgaben umfasst, richtet sich die Funktionsbewertung in erster Linie nach den Aufgaben, die den überwiegenden Teil der Arbeitszeit beanspruchen. Die weiteren Aufgaben sind angemessen zu berücksichtigen.
3 Funktionen mit vergleichbaren Voraussetzungen und Aufgaben sind gleich zu be-
werten. Für Funktionen, die in einer Organisationseinheit nur vereinzelt vorkom- men, sind Vergleiche mit anderen Organisationseinheiten anzustellen. 4 Die dauernde und vollumfängliche Stellvertretung wird in der Regel mit einer zu- sätzlichen Lohnklasse abgegolten. 5 Wird für eine Stelle eine spezifische Ausbildung verlangt, so gilt dieses Erforder- nis in der Regel als erfüllt, wenn die entsprechende Abschlussprüfung bestanden ist.
6 Im Rahmen dieser Verordnung können für die Zuweisung der einzelnen Funktio-
nen zu einer Lohnklasse verfeinerte Funktionsbewertungsinstrumente angewendet werden.
SR 172.220.111.343.1 1 SR 172.220.111.3; AS 2001 2206
2001-2332 83
Funktionsbewertung. V des VBS AS 2002
Art. 3 Funktionenverzeichnis Die Funktionsbewertungen sind im Anhang aufgeführt.
Art. 4 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung vom 17. Mai 19892 über die Wahlerfordernisse und Beförderungs- bedingungen für Ämter des EMD wird aufgehoben.
Art. 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
14. November 2001 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport:
11712 Samuel Schmid
2 In der AS nicht publiziert.
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Anhang (Art. 3)
Besondere Funktionen im VBS
Ziffer Funktion LK
Flugüberwachungsdienst
1 Flugwegkontrolleur/in 5
Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufslehre oder gleichwertiger Ausbildung während der Ausbildung zum Systemoperator und in der Probezeit.
2 Flugwegkontrolleur/in 11
Flugwegkontrolleure mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung als Systemoperator und entsprechender Tätigkeit.
3 Flugwegkontrolleur/in 12
Flugwegkontrolleure mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung für die Einsatzzentrale oder bestandener Vorprüfung als Radarflugweg- kontrolleur und entsprechender Tätigkeit.
4 Radarflugwegkontrolleur/in 16
Flugwegkontrolleure mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung als Radarflugwegkontrolleur und entsprechender Tätigkeit in einer Radarstation oder einer Einsatzzentrale.
5 Radarflugwegkontrolleur/in 17
Radarflugwegkontrolleure, denen in der Einsatzzentrale vielseitigere Aufgaben übertragen sind. Dazu gehören namentlich die Mitarbeit bei Auswertungen, bei der Ausbildung sowie in der Sachbearbei- tung.
6 Radarflugwegkontrolleur/in 18
Radarflugwegkontrolleure, denen in der Einsatzzentrale zusätzlich die Leitung des operationellen Betriebes übertragen ist.
Fahrschule
7 Fahrlehrer/in 16
Fahrlehrer mit eidgenössischem Fahrlehrerausweis und Fahrlehrer- ermächtigung des BALOG, welche hauptamtlich als Fahrlehrer ein- gesetzt sind.
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Ziffer Funktion LK
Kartografie
8 Kartograf/in 16
Kartografen mit abgeschlossener Berufslehre als Kartografen oder gleichwertiger Ausbildung, die mit Aufgaben der topografischen oder thematischen Kartografie betraut sind oder kartografische Arbeiten auf dem Spezialgebiet der militärischen Kartografie aus- führen, die höhere Anforderungen stellen.
9 Kartograf/in 18
Kartografen, die schwierige Aufgaben der topografischen, thematischen oder militärischen Kartografie ausführen und vielseitig eingesetzt sind.
10 Meisterkartograf/in 19
Kartografen, die besonders schwierige kartografische Arbeiten aus- führen.
Instruktionspersonal
11 Berufsoffizier/in 15
Berufsoffiziers-Anwärter mit Matura oder gleichwertiger Aus- bildung während des Diplomstudiums an der Militärischen Führungsschule.
12 Berufsoffizier/in 18
Berufsoffiziers-Anwärter mit abgeschlossener Hochschulausbildung während des Diplomlehrgangs an der Militärischen Führungsschule.
13 Berufsoffizier/in 22
Berufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung, die als Klassenlehrer in Offiziersschulen, als Kompaniekomman- danten (Kp Kdt) in Schulen und Kursen oder als Einheits Berufs- offiziere (Einh BO) eingesetzt sind (Einsatzgruppe E1).
14 Berufsoffizier/in 22
Musik-Berufsoffiziere, die als solche eingesetzt sind.
15 Berufsoffizier/in 24
Musik-Berufsoffiziere, die als Chef Musikbetrieb/-ausbildung ein- gesetzt sind.
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Ziffer Funktion LK
16 Berufsoffizier/in 26
Berufsoffiziere, die als Klassenlehrer in Offiziersschulen, Kp Kdt in Schulen und Kursen, Einh BO oder als Führungsgehilfen (Fhr Geh) in zentralen militärischen Bereichen mindestens ab Stufe Abteilung in der ganzen Breite ihres Ausbildungs-Spektrums vielseitig und breit eingesetzt sind (E2).
17 Berufsoffizier/in 27
Berufsoffiziere, die den Zusatzausbildungslehrgang (ZAL) erfolg- reich abgeschlossen haben und als Waffenplatz Kdt, Kdt Versuchs- stab, Kdt Armeefahrschule, Kdt Zentrum für Information und Kom- munikation der Armee (ZIKA), Stv Kdt Infanterie-Doktrin-Ausbil- dungszentrum (IDAZ), Stv Chef Aushebung, Schul Kdt Stv oder als Stabs- resp. Gruppenchefs im Armeeausbildungszentrum (AAL) und an der Militärischen Führungsschule (MFS) eingesetzt sind (E3).
18 Berufsoffizier/in 28
Berufsoffizier mit erfolgreich abgeschlossenem ZAL, der als Kdt Mechanisiertes Ausbildungszentrum eingesetzt ist.
19 Berufsoffizier/in 29
Berufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossenem ZAL, die als Schulkommandanten, Kdt Ausbildungsabschnitt, Kdt Lehrgänge (MFS/AAL), Kdt Waffenplatz Thun, Kdt Truppen-, Stabs- oder Technische Lehrgänge, Kdt Führungssimulator (Fhr Sim) eingesetzt sind (E4).
20 Berufsoffizier/in 30
Berufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossenem ZAL, die als Aus- bildungschefs Infanterie, Kdt Zentrale Gebirgskampfschule, Kdt Berufsunteroffiziersschule der Armee, Kdt Ausbildungsregion, Instr Chefs im BAALW, Stv Unterstabchef Lehrpersonal/Chef Sektion Führung Lehrpersonal eingesetzt sind (E5).
21 Berufsoffizier/in 31
Berufsoffiziere mit erfolgreich abgeschlossenem ZAL, die als Chefs Aushebung, Kdt IDAZ, Ausbildungschefs Truppengattung, Kdt Taktisches Trainingszentrum, Stv Kdt AAL eingesetzt sind (E5).
22 Berufsunteroffizier/in 13
Berufsunteroffiziers-Anwärter mit abgeschlossener Berufslehre von mindestens dreijähriger Dauer oder gleichwertiger Ausbildung, die den Grad eines höheren Unteroffiziers bekleiden, während der Grundausbildung zum Berufsunteroffizier.
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Ziffer Funktion LK
23 Berufsunteroffizier/in 15
Berufsunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Grundaus- bildung, die als Fachausbilder in Schulen, Lehrgängen und Kursen oder als Administrator, Armeefahrlehrer, Chef Dienste eingesetzt sind (E1).
24 Berufsunteroffizier/in 19
Berufsunteroffiziere, die in der ganzen Breite ihres Ausbildungs- Spektrums vielseitig als Fachausbilder in Schulen, Lehrgängen und Kursen oder als Administrator, Armeefahrlehrer, Chef Dienste ein- gesetzt sind (E2).
25 Berufsunteroffizier/in 20
Berufsunteroffiziere, die eine Funktion mit erhöhter Fach- und Aus- bildungsverantwortung ausüben (E2).
26 Berufsunteroffizier/in 21
Berufsunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung als Berufs-Stabsadjutant, welche die Funktion eines Berufs-Stabs- adjutanten ausüben (E3).
27 Berufsunteroffizier/in 22
Berufsunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Zusatzaus- bildung, die als Klassenlehrer an der Berufsunteroffiziersschule der Armee (BUSA) oder als Fhr Geh von Schul Kdt, Kdt Ausb Reg oder Instr Chefs eingesetzt sind (E4).
28 Berufsunteroffizier/in 23
Berufsunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Zusatzaus- bildung, die als Fhr Geh/Lehrgangsleiter an der BUSA oder als Fhr Geh eines Inspektors/Direktors eines Bundesamtes, Ausbildungs- chefs oder bei Generalstab/Heer/LW eingesetzt sind (E5).
Überwachungsgeschwader
29 Berufsmilitärpilot/in 13
Pilotenanwärter/in während der Ausbildung an der Pilotenschule der Luftwaffe.
30 Berufsmilitärpilot/in 17
Militärpiloten während der Ausbildung an der Berufsmilitärpiloten- schule.
Funktionsbewertung. V des VBS AS 2002
Ziffer Funktion LK
31 Berufsmilitärpilot/in 24
Berufsmilitärpiloten mit erfolgreich abgeschlossener Grundaus- bildung als Berufsmilitärpilot, die im Überwachungsgeschwader eingesetzt werden.
32 Fachoffizier/in 19
Mitarbeiter, die im Überwachungsgeschwader als Fachbereichs- offizier oder als Berufsbordoperateur eingesetzt sind.
33 Fachoffizier/in 20
Fachbereichsoffiziere oder Berufsbordoperateure, deren Obliegen- heiten besonders hohe Anforderungen stellen.
34 Fachoffizier/in 22
Fachbereichsoffiziere oder Berufsbordoperateure, die selbständig im Rahmen der Luftwaffe besonders schwierige Tätigkeiten ausüben.
35 Fachdienstleiter/in 26
Fachoffiziere oder Berufsmilitärpiloten, denen die Leitung eines Fachdienstes übertragen ist.
36 Ressortleiter/in 28
Berufsmilitärpiloten, die als Ressortleiter im Überwachungs- geschwader eingesetzt sind.
37 Kommandant/in des Überwachungsgeschwaders 30
Berufsmilitärpilot, der das Überwachungsgeschwader kommandiert.
Betriebsleitungen
38 Betriebsleiter/in 25
Betriebsleiter, die einen kleinen Betrieb des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE) oder des Bundesamtes für Betriebe der Luftwaffe (BABLW) leiten.
39 Betriebsleiter/in 26
Betriebsleiter, die einen mittleren Betrieb des BABHE/BABLW leiten.
40 Betriebsleiter/in 27
Leiter eines mittleren BABHE/BABLW–Betriebes mit höheren Führungs- und Fachanforderungen oder Kommandanten einer Festungswachtkorps(FWK)-Region.
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Ziffer Funktion LK
41 Betriebsleiter/in 28
Leiter eines grossen Betriebes des BABHE/BABLW oder Kommandant der FWK-Führungsanlagen.
42 Betriebsleiter/in 29
Leiter eines grossen BABHE/BABLW–Betriebes mit vielseitigen Verhältnissen sowie höherer Führungs- und Fachkompetenz.
43 Betriebsleiter/in 30
Leiter eines sehr grossen Betriebes des BABHE/BABLW.
44 Betriebsleiter/in 31
Leiter eines sehr grossen und komplexen BABHE/BABLW –Betrie- bes mit erhöhter Führungs- und Fachkompetenz.
45 Stellvertreter/in des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin 21
Mitarbeiter, denen die Stellvertretung eines Betriebsleiters (25. LK) des BABHE/BABLW übertragen ist und die gleichzeitig eine Betriebsabteilung leiten.
46 Stellvertreter/in des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin 22
Mitarbeiter, denen die Stellvertretung eines Betriebsleiters (26. LK) des BABHE/BABLW übertragen ist und die gleichzeitig eine Betriebsabteilung leiten.
47 Stellvertreter/in des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin 23
Mitarbeiter, denen die Stellvertretung eines Betriebsleiters (27. LK) des BABHE/BABLW übertragen ist und die gleichzeitig eine Betriebsabteilung leiten, oder Stellvertreter eines Kommandanten Festungsregion FWK (27. LK).
48 Stellvertreter/in des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin 24
Mitarbeiter, denen die Stellvertretung eines Betriebsleiters (28. LK) des BABHE/BABLW übertragen ist und die gleichzeitig eine Betriebsabteilung leiten, oder Stellvertreter des Kommandanten Führungsanlagen FWK (28. LK).
49 Stellvertreter/in des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin 25
Mitarbeiter, denen die Stellvertretung eines Betriebsleiters (29. LK) des BABHE/BABLW übertragen ist und die gleichzeitig eine Betriebsabteilung leiten.
Funktionsbewertung. V des VBS AS 2002
Ziffer Funktion LK
Festungswachtkorps
50 Festungswächter/in 8
Mitarbeiter, die im Festungswachtkorps für militärische Sicherheits- aufgaben und/oder Instandhaltungsarbeiten eingesetzt sind.
Schiessplätze
51 Schiessplatzwart/in 8
Mitarbeiter, die auf einem Schiessplatz für die Bedienung von Anlagen eingesetzt sind, angelernte Reparatur- und Unterhalts- arbeiten ausführen und mit Sicherheitsaufgaben betraut sind.
52 Schiessplatzchef/in 10
Schiessplatzchefs auf Waffenplätzen mit einfachen technischen Anlagen und Schiessplatzvorschriften, denen Hilfskräfte zugeteilt sind.
53 Schiessplatzchef/in 11
Schiessplatzchefs auf Waffenplätzen mit einfachen technischen Anlagen und Schiessplatzvorschriften, denen Hilfskräfte zugeteilt sind und deren Obliegenheiten höhere Anforderungen stellen.
54 Schiessplatzchef/in 12
Schiessplatzchefs, deren Obliegenheiten besonders hohe Anforderungen stellen. Darunter können namentlich fallen: – die Leitung eines Schiessplatzbetriebes auf einem grossen Waffenplatz mit Nebenschiessplätzen, – die Überwachung/Leitung von Absperrdiensten bei Zielen in bewohnten Gebieten bzw. bei deren Überschiessen, – die Leitung eines zentralen Scheibendepots inkl. Belieferung der Truppe, Materialreparatur und -unterhalt.
Krankenpflegedienst
55 Krankenpfleger/in 12
Krankenpfleger mit Diplom einer vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannten Krankenpflegeschule oder mit Diplom der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie sowie Medizinische Praxisassistenten, die im Krankenpflegedienst in Schulen und Kursen eingesetzt sind.
Funktionsbewertung. V des VBS AS 2002
Ziffer Funktion LK
56 Oberkrankenpfleger/in 13
Oberkrankenpfleger, denen die Leitung einer Krankenabteilung übertragen ist. Für die Einreihung in diese Funktion ist der Abschluss einer entsprechenden Führungsausbildung erforderlich.
57 Oberkrankenpfleger/in 14
Oberkrankenpfleger, denen die Leitung einer grossen/zentralen Krankenabteilung (Thun, Andermatt, medizinisches Zentrum einer Region) übertragen ist, oder Oberkrankenpfleger einer Kranken- abteilung, die zusätzlich als Lehrpfleger (Ausbilder/in) in Schulen und Kursen eingesetzt sind.
58 Oberkrankenpfleger/in 15
Oberkrankenpfleger, denen die Leitung einer grossen/zentralen Krankenabteilung (Thun, Andermatt, medizinisches Zentrum einer Region) übertragen ist und die zusätzlich als Lehrpfleger (Ausbilder/in) in Schulen und Kursen eingesetzt sind.
Bundesamt für Sport
59 Sportlehrer/in 20
Inhaber eines Turn- und Sportlehrerdiploms I oder II der Hochschu- len, Mitarbeiter/innen mit Sportlehrerdiplom BASPO (ESSM) oder abgeschlossener Ausbildung als Sportlehrer/innen an einer Privat- schule mit gleichwertigen Aufgaben, die als Fach-, Klassenlehrer oder Kursleiter eingesetzt sind.
60 Sportlehrer/in 23
Sportlehrer, die ein J+S-Sportfach leiten oder denen gleichwertige Aufgaben übertragen sind.
61 Chefsportlehrer/in 24
Chefsportlehrer, die einen Ausbildungsbereich leiten oder gleich- wertige Führungsaufgaben erfüllen oder die ein anspruchsvolles J+S-Sportfach leiten und durch fachliche Spezialisierung für das BASPO (ESSM) besonders wichtige Ausbildungsaufgaben erfüllen.
62 Chefsportlehrer/in 25
Chefsportlehrer, die einen grossen Ausbildungsbereich leiten oder entsprechende Führungsaufgaben erfüllen.
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Ziffer Funktion LK
Bundesamt für Zivilschutz
63 BZS-Instruktor/in 15
BZS-Instruktoren-Anwärter während der Grundausbildung zum BZS-Instruktor.
64 BZS-Instruktor/in 18
BZS-Instruktoren mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung zum BZS-Instruktor, die als Klassenlehrer in Kursen für Kader und Spezialisten sowie als Inspektoren von Instruktionsdiensten eingesetzt sind.
65 BZS-Instruktor/in I 21
BZS-Instruktoren, die als Übungsleiter bei der Ausbildung der kommunalen Führungsorgane, als Regie-Instruktoren bei der Aus- bildung der kantonalen Führungsorgane sowie bei der Erarbeitung von Fach-, Einsatz-, Bedienungs- und Ausbildungsunterlagen mitarbeiten und als Stellvertreter des Kursleiters eingesetzt sind.
66 BZS-Instruktor/in II 22
BZS-Instruktoren, die als Kursleiter für Kader und Spezialisten, als Teilprojektleiter für die Erarbeitung von Fach-, Einsatz-, Bedienungs- und Ausbildungsunterlagen oder als Klassenlehrer und Coachs/Betreuer in der Ausbildung des Lehrpersonals eingesetzt sind.
67 BZS-Instruktor/in III 23
BZS-Instruktoren, die als Übungsleiter in der Ausbildung der kantonalen Führungsorgane oder als Leiter der Ausbildungslehr- gänge für das Lehrpersonal eingesetzt sind.
68 BZS-Chefinstruktor/in 24
BZS-Chefinstruktoren, welche die personelle, fachtechnische, methodisch-didaktische, organisatorische und administrative Leitung einer Gruppe sowie die Überwachung der Kurse ausüben, verantwortliche Projektleiter für die Erarbeitung von Fach-, Ein- satz-, Bedienungs- und Ausbildungsunterlagen sind und alle Informationen über den jeweiligen Stand und die Entwicklung der Fachgebiete inner- und ausserhalb des Zivilschutzes beschaffen und bereithalten.
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