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AS 2003 2004

Übereinkommen vom 15. November 1965 über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an Kindesstatt

Übereinkommen vom 15. November 1965 über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an Kindesstatt

SR 0.211.221.315; AS 1978 2090

Kündigung des Übereinkommens Infolge des Inkrafttretens des Übereinkommens vom 29. Mai 19931 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption wurde das Übereinkommen vom 15. November 1965 über die behördliche Zustän- digkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an Kindesstatt gegenstandslos. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 22. April 2003 gemäss seinem Artikel 23 mit Wirkung ab 23. Oktober 2003 gekündigt.

1 SR 0.211.221.311

2004 2003-1010

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