AS 2003 2494
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
SR 0.107.1; AS 2002 3579
I Geltungsbereich des Protokolls am 31. März 2003, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation In-Kraft-Treten Beitritt (B)
Argentinien* 10. September 2002 10. Oktober 2002 Costa Rica* 24. Januar 2003 24. Februar 2003 Dänemark* a 27. August 2002 27. September 2002 Dominica* 20. September 2002 B 20. Oktober 2002 Frankreich* 5. Februar 2003 5. März 2003 Irland* 18. November 2002 18. Dezember 2002 Kroatien* 13. Mai 2002 13. Juni 2002 Litauen* 20. Februar 2003 20. März 2003 Paraguay* 27. September 2002 27. Oktober 2002 Schweden* 20. Februar 2003 20. März 2003 Serbien und Montenegro* 31. Januar 2003 28. Februar 2003 Tunesien* 2. Januar 2003 2. Februar 2003 Vereinigte Staaten* 23. Dezember 2002 23. Januar 2003 * Vorbehalte und Erklärungen siehe hiernach. a Das Protokoll gilt nicht für die Färöer-Inseln und für Groenland.
II Vorbehalte und Erklärungen Argentinien Die argentinische Republik erklärt, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften 18 Jahre beträgt.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die frühere in AS 2002 3585.
2494 2003-0598
Rechte des Kindes. Fakultativprotokoll betreffend AS 2003
Costa Rica Gemäss Artikel 12 der politischen Verfassung der Republik Costa Rica ist die Armee als ständige Institution verboten. Nach Ansicht der costaricanischen Regie- rung wäre eine Erklärung in Anwendung von Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativ- protokolls deshalb gegenstandslos.
Dänemark Die dänische Regierung erklärt, dass die dänische Gesetzgebung die Einziehung von Personen unter 18 Jahren zu den Streitkräften verbietet.
Dominica – Das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Polizeikräften (es gibt keine nationalen Streitkräfte) beträgt gemäss Artikel 5 Absatz a) des Kapitels 14.01 des Polizeigesetzes 18 Jahre. – Die Einziehung erfolgt ausschliesslich durch eine staatlich anerkannte Stelle. – Die Zustimmung des Rekruten erfolgt freiwillig und wird durch die Unter- zeichnung einer Erklärung bestätigt. – Vor der Einziehung findet eine Informationsveranstaltung statt, an der sich der Rekrut aus freien Stücken zurückziehen kann.
Frankreich Frankreich erklärt, dass nur Freiwillige eingezogen werden, die das 17. Altersjahr zurückgelegt haben und über die mit dem Status eines Angehörigen der Streitkräfte verbundenen Rechte und Pflichten informiert sind, und dass bei Bewerbern unter
18 Jahren das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter notwendig ist.
Irland Irland gibt in Anwendung von Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls folgende Erklärung ab: Das Mindestalter für die Aufnahme in die irländischen Streitkräfte beträgt allgemein
17 Jahre. Eine Ausnahme besteht jedoch für Lehrlinge, die im Alter von 16 Jahren
eingezogen werden können. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Militärdienst zu leisten, solange sie ihre vierjährige Lehre nicht beendet haben, nach deren Abschluss alle das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Irland hat folgende Vorkehrungen getroffen um sicherzustellen, dass Personen unter
18 Jahren nicht gewaltsam oder zwangsweise eingezogen werden können:
– jede Einziehung zu den irländischen Streitkräften muss freiwillig erfolgen. Irland kennt keine Wehrpflicht, und seine Anwerbekampagnen sind rein informativer Art. Bewerber müssen ein Gesuch ausfüllen und werden auf- grund ihrer Fähigkeiten ausgewählt. Bewerber, denen eine Stelle angeboten wird, sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen; – alle Bewerber müssen einen Altersnachweis vorlegen. Ledige Personen unter 18 Jahren müssen die schriftliche Zustimmung eines Elternteils oder
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ihres Vormundes vorlegen. In Irland ist eine Person volljährig, wenn sie das
18. Altersjahr zurückgelegt hat oder wenn sie vor Erreichen des
18. Altersjahres heiratet. Gemäss irländischem Recht kann eine Person unter
18 Jahren die Ehe nur gültig eingehen, wenn der Circuit Court oder der High
Court die entsprechende Bewilligung erteilt.
Kroatien Um zu verhindern, dass Personen unter 18 Jahren in die Streitkräfte eintreten, hat die Republik Kroatien folgende Vorkehrungen getroffen: – Das Gesetz sieht vor, dass der Militärdienst in der Verpflichtung besteht, sich als Rekrut zu melden, sich ausheben zu lassen (Wehrpflicht) und in der Reserve der Streitkräfte der Republik Kroatien zu dienen. – Die Pflicht, sich als Rekrut zu melden, beginnt in dem Kalenderjahr, in dem das 18. Altersjahr zurückgelegt wird, und bleibt bestehen, bis die betreffende Person ihren Militärdienst leistet (ausgehoben wurde) oder einen Dienst leis- tet, d. h. bis sie der Reserve zugeteilt wird oder ihren Militärdienst abge- schlossen hat, wie dies die Bestimmungen des Verteidigungsgesetzes vor- sehen. Die Aushebung umfasst die Eintragung in die Militärregister, medizi- nische und andere Untersuchungen, psychologische Tests und die eigent- liche Aushebung. Dieses Vorverfahren ist notwendig um abzuklären, ob eine Person die erforderlichen Voraussetzungen für den Militärdienst erfüllt. Der Rekrutenstatus einer Person bleibt bestehen, bis der Militärdienst abgeleistet wird (Wehrpflicht), was laut Gesetz nicht vor dem vollendeten 18. Altersjahr möglich ist. – Rekruten, die die erforderlichen Bedingungen erfüllen, leisten ihren Militär- dienst (Wehrpflicht) nach Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre), und zwar grundsätzlich im Kalenderjahr, in dem sie das 19. Altersjahr zurücklegen; danach sind sie Wehrpflichtige. Die Rekruten sind nicht Teil der Streitkräfte der Republik Kroatien, während die Wehrpflichtigen Teil der Streitkräfte der Republik Kroatien sind.
Litauen In Anwendung von Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls erklärt die Republik Litauen, dass litauische Staatsbürger unter 18 Jahren gemäss der nationalen Gesetz- gebung nicht in den nationalen Streitkräften dienen dürfen: Das Mindestalter für die freiwillige Einziehung von Staatsbürgern der Republik Litauen zum aktiven Militär- dienst beträgt 18 Jahre, und das Mindestalter für den obligatorischen Militärdienst der Staatsbürger der Republik Litauen beträgt 19 Jahre. Die gewaltsame Einziehung von Kindern unter 18 Jahren ist gemäss der Gesetzgebung der Republik Litauen strafbar.
Paraguay Die Regierung der Republik Paraguay erklärt, dass das Mindestalter für die Ein- ziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften in Übereinstimmung mit den einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften auf sechzehn
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(16) Jahre festgesetzt wurde. Die Schutzmassnahmen, die für die Einziehung von Freiwilligen erlassen werden müssen, werden sich nach Artikel 3 Absatz 3 des Fakultativprotokolls richten.
Schweden Die Regierung von Schweden erklärt in Anwendung von Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung zu den nationalen Streitkräften Schwedens achtzehn (18) Jahre beträgt.
Serbien und Montenegro Die Regierung von Serbien und Montenegro erklärt in Anwendung von Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls, dass gemäss Artikel 291 und 301 des Gesetzes über die jugoslawische Armee alle Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, im laufenden Kalenderjahr in die Armee der Bundesrepublik Jugoslawien aufgenommen werden können. In Ausnahmefällen können auf eigenes Ersuchen oder in Kriegszeiten auf Anordnung des Präsidenten der Republik Jugoslawien auch Personen, die das 17. Altersjahr zurückgelegt haben, im laufenden Kalenderjahr eingezogen werden. Da aufgrund des oben erwähnten Gesetzes lediglich Personen, die Militärdienst geleistet oder die erforderliche militärische Ausbildung erhalten haben, einberufen werden können, wurde das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen in der Bundesrepublik Jugoslawien auf 18 Jahre erhöht. Schutzmassnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass Personen, die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, nicht gewaltsam oder zwangsweise eingezogen werden, sind in den Bestimmungen des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Jugoslawien und ihrer Teilrepubliken über die Verletzung der bürgerlichen Rechte und Grundfreiheiten und die Nichtein- haltung von Vorschriften geregelt.
Tunesien Die Tunesische Republik gibt in Anwendung von Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativ- protokolls folgende Erklärung ab: – Gemäss der tunesischen Gesetzgebung beträgt das Mindestalter für die Ein- ziehung von freiwilligen tunesischen Staatsbürgern zu den nationalen Streit- kräften 18 Jahre. – Gemäss Artikel 1 des Gesetzes Nr. 51-1989 vom 14. März 1989 über den Militärdienst muss "jeder Bürger im Alter von 20 Jahren persönlich Militär- dienst leisten, sofern ein Arzt keine körperliche Untauglichkeit feststellt. – Auf eigenes Ersuchen und mit dem Einverständnis ihres Vormundes können Bürger ihren Militärdienst auch mit 18 Jahren leisten, sofern eine Genehmi- gung des Generalsekretärs für die Landesverteidigung (Secrétaire Général de la Défense Nationale) vorliegt. – Gemäss Artikel 27 des Gesetzes Nr. 51-1989 vom 14. März 1989 über den Militärdienst kann "jeder Bürger im Alter von mindestens 18 und höchstens
23 Jahren unter den vom Generalsekretär für die Landesverteidigung
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(Secrétaire Général de la Défense Nationale) festgelegten Bedingungen eine Militärschule absolvieren. – Das Einverständnis des Vormundes ist unerlässlich bei Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind; in diesem Fall wird das erste Dienstjahr gemäss der Militärdienstpflicht als vorzeitiger Militärdienst absolviert. – Die Bestimmungen des tunesischen Gesetzes vom 14. März 1989 über den Militärdienst gewährleisten den 18-jährigen Bürgern Rechtsschutz gemäss Artikel 1 und 27 dieses Gesetzes, da der Eintritt in den Militärdienst oder in den Heerdienst völlig freiwillig ist.
Vereinigte Staaten von Amerika Erklärung: a) Das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften beträgt 17 Jahre. b) Die Vereinigten Staaten haben Schutzmassnahmen erlassen um sicherzu- stellen, dass eine Einziehung nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt; dazu gehört insbesondere Artikel 505 Absatz a) des 10. Titels des United States Code, wonach Personen unter 18 Jahren nur mit der schriftlichen Einwilligung des Elternteils oder Vormundes, unter dessen Obhut und Auf- sicht sie sich befinden, in die Streitkräfte der Vereinigten Staaten eintreten können. c) Alle Personen, die in die Streitkräfte der Vereinigten Staaten eintreten, erhalten ausführliche mündliche Instruktionen und müssen einen Dienstver- trag unterzeichnen; beides zusammen legt die Pflichten der Militärdienstleis- tenden fest. d) Alle in die Streitkräfte der Vereinigten Staaten eintretenden Personen müs- sen einen verlässlichen Altersnachweis erbringen, bevor sie zum Militär- dienst zugelassen werden. Ratifizierung des Fakultativprotokolls unter folgenden Vorbehalten:
1. Es wird keine Verpflichtung in Bezug auf das Übereinkommen über die Rechte
des Kindes eingegangen. Die Vereinigten Staaten sind der Meinung, dass sie mit ihrem Beitritt zum Protokoll keine Verpflichtung in Bezug auf das Übereinkommen über die Rechte des Kindes eingehen.
2. Umsetzung der Verpflichtung sicherzustellen, dass Kinder nicht unmittelbar an
Feindseligkeiten teilnehmen. In Bezug auf Artikel 1 des Protokolls vertreten die Vereinigten Staaten folgenden Standpunkt: a) der Ausdruck «durchführbare Massnahmen» meint praktische oder praktisch durchführbare Massnahmen unter Berücksichtigung der herrschenden Umstände, einschliesslich humanitärer und militärischer Überlegungen. b) der Ausdruck «nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen»: i) meint unmittelbare und tatsächliche Handlungen auf dem Schlachtfeld, die geeignet sind, der gegnerischen Partei Schaden zuzufügen, weil ein
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direkter Kausalzusammenhang zwischen den Handlungen und dem der gegnerischen Partei entstandenen Schaden besteht; und ii) meint nicht die indirekte Beteiligung an Feindseligkeiten, wie das Sammeln und Weiterleiten von militärischen Informationen, der Trans- port von Waffen, Munition und anderem Material, oder den Aufmarsch. c) jeder Entscheid eines militärischen Befehlshabers, eines Soldaten oder einer anderen Person, die für die Planung, Bewilligung oder Durchführung einer militärischen Operation, einschliesslich der Entsendung von Angehörigen der Streitkräfte, verantwortlich ist, kann nur aufgrund aller relevanten Umstände und der Einschätzung der Informationen, über die die betreffende Person bei der Planung, Bewilligung oder Durchführung der entsprechenden Operation vernünftigerweise verfügen konnte, beurteilt werden und darf nicht aufgrund von Informationen beurteilt werden, die erst nach Abschluss der entsprechenden Operation verfügbar wurden. 3. Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen. Die Vereinigten Staaten sind der Ansicht, dass Artikel 3 die Vertragsstaaten des Protokolls verpflichtet, das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften im Verhältnis zur geltenden völkerrechtlichen Norm, die ein Mindestalter von
15 Jahren vorsieht, anzuheben.
4. Bewaffnete Gruppen. Die Vereinigten Staaten sind der Ansicht, dass der in
Artikel 4 des Protokolls verwendete Ausdruck «bewaffnete Gruppen» bewaffnete nichtstaatliche Gruppen wie Rebellengruppen, abtrünnige Streitkräfte und andere Gruppen von Aufständischen meint.
5. Keine Grundlage für die Zuständigkeit eines Gerichts. Die Vereinigten Staaten
sind der Ansicht, dass keine Bestimmung des Protokolls eine Grundlage für die Zuständigkeit eines internationalen Gerichts, einschliesslich des Internationalen Strafgerichtshofs, darstellt.