AS 2003 2526
Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen
Genfer Abkommen vom 27. Juli 1929 über die Behandlung der Kriegsgefangenen
SR 0.518.41; BS 11 535
Mitteilung Gemäss Artikel 134 des Genfer Abkommens vom 12. August 19491 zur Behandlung der Kriegsgefangenen ersetzt dieses Abkommen das obenerwähnte Abkommen2 in den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien. Infolgedessen ist das vorliegende Abkommen für die Vertragsparteien nicht mehr anwendbar, da alle diese Staaten ebenfalls Vertragsparteien des Genfer Abkommens vom 12. August 1949 zur Behandlung der Kriegsgefangenen geworden sind.
1 SR 0.518.42
2 Da dieses Abkommen nicht mehr gilt, wird es nicht in der SR veröffentlicht.
2526 2001-2295