AS 2003 414
Bundesbeschluss betreffend das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
Bundesbeschluss betreffend das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
vom 22. Juni 2001
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Mai 19992, beschliesst:
Art. 1
1 Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und
die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
3 Anlässlich der Ratifizierung wird der Bundesrat die Erklärungen zu den Arti-
keln 22 Absatz 4 und 25 abgeben.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
Ständerat, 22. Juni 2001 Nationalrat, 22. Juni 2001 Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Präsident: Peter Hess Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker
Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 11. Oktober 2001 unbenützt abge- laufen.3
12. Oktober 2001 Bundeskanzlei