AS 2003 4255
Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit
Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS-Abgeltungsverordnung)
Änderung vom 26. November 2003
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 1. Dezember 19991 über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit wird wie folgt geändert:
1 Bei interkantonalen Polizeieinsätzen zu Gunsten des Bundes wird den Kantonen,
die Polizeikräfte zur Verfügung stellen, die geleistete Arbeitszeit nach einem Ansatz von 400 Franken pro Person für je acht Stunden vergütet. Spesen werden separat entschädigt.
II Diese Änderung tritt am 1. Dezember 2003 in Kraft.
26. November 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 120.6
2003-2578 4255
Finanzielle Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit AS 2003