AS 2003 4791
Geschäftsreglement für den Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe
Geschäftsreglement für den Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe
Änderung vom 25. November 2003 Vom EDI genehmigt am 27. November 2003
Der Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe verordnet:
I Das Geschäftsreglement vom 26. März 20021 für den Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 3 Bst. b
3 Der WA ist neben der Präsidentin oder dem Präsidenten wie folgt zusammenge-
setzt: b. zwei Vertreterinnen bzw. zwei Vertreter des Bundes, je eine bzw. einer aus den Bereichen universitäre Medizinalberufe sowie Kranken- und Unfallver- sicherung (Bundesamt für Gesundheit, BAG);
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
25. November 2003 Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe Der Präsident: Dr. med. R. Salzberg
1 SR 811.114
2003-2550 4791
Geschäftsreglement für den Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe AS 2003
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