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AS 2004 2147

Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen

Berichtigung

Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen

vom 15. Mai 2002 (SR 734.272.3; AS 2002 1367)

Art. 10 Abs. 3

statt: 3 Bei der periodischen Kontrolle von elektrischen Installationen mit zwanzigjähriger Kontrollperiode sowie bei elektrischen Installationen, deren Isolationswiderstände dauernd durch geeignete Einrichtungen (z.B. Fehlerstromschutzschalter) überwacht werden, kann auf die Angabe der Werte nach Absatz 1 Buchstabe a verzichtet wer- den.

muss es heissen: 3 Bei der periodischen Kontrolle von elektrischen Installationen mit zwanzigjähriger Kontrollperiode sowie bei elektrischen Installationen, deren Isolationswiderstände dauernd durch geeignete Einrichtungen (z.B. Fehlerstromschutzschalter) überwacht werden, kann auf die Angabe der Werte nach Absatz 2 Buchstabe a verzichtet wer- den.

27. April 2004 Bundeskanzlei

2004-0747 2147

Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen. AS 2004 Berichtigung

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