AS 2004 2519
Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung der Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge
Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung der Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge
vom 12. März 2003
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 20022, beschliesst:
Art. 1
1 Die folgenden Übereinkommen werden genehmigt:
a. Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Ter- rorismus; b. Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenan- schläge.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Internationale Übereinkommen zur Bekämp-
fung der Finanzierung des Terrorismus zu ratifizieren und den Beitritt zum Inter- nationalen Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge zu erklären.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 2. Dezember 2002 Nationalrat, 12. März 2003 Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Präsident: Yves Christen Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Christophe Thomann