AS 2004 5471
Verordnung über Flächen- und Verarbeitungsbeiträge im Ackerbau
Verordnung über Flächen- und Verarbeitungsbeiträge im Ackerbau (Ackerbaubeitragsverordnung, ABBV)
Änderung vom 10. November 2004
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Ackerbaubeitragsverordnung vom 7. Dezember 19981 wird wie folgt geändert:
Art. 12a Abs. 3 Bst. b 3 Die beauftragte Organisation ist verpflichtet, die Beiträge zur Optimierung der Wertschöpfung und zur effizienten Verarbeitung einzusetzen. Dabei sind folgende Bedingungen einzuhalten: b. Der Beitrag für die Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen in Pilot- und Demonstrationsanlagen ist für Importraps im Rahmen des Ernteaus- gleichs so zu bemessen, dass der Einstandspreis von Importware jenen von verbilligtem Inlandraps in der Regel nicht unterschreitet.
II Diese Änderung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.
10. November 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 910.17
2004-2208 5471
Ackerbaubeitragsverordnung AS 2004