Lexipedia

AS 2004 577

Bundesbeschluss betreffend das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Bundesbeschluss betreffend das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

vom 4. März 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. Juni 20012, beschliesst:

Art. 1 1 Das Protokoll von Cartagena vom 29. Januar 2000 über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, es zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 11. Dezember 2001 Nationalrat, 4. März 2002 Der Präsident: Anton Cottier Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Christophe Thomann

Bundesbeschluss betreffend das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt | Lexipedia | Lexipedia