Lexipedia

AS 2005 1

Verordnung über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2005

Verordnung über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2005

vom 2. November 2004

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 19941 über das öffentliche Beschaffungswesen (Gesetz), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, verordnet:

Art. 1 Anpassung der Schwellenwerte Die Schwellenwerte nach Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes betragen für das Jahr 2005: a. 248 950 Franken bei Lieferungen; b. 248 950 Franken bei Dienstleistungen; c. 9,575 Millionen Franken bei Bauwerken; d. 766 000 Franken bei Lieferungen und Dienstleistungen im Auftrag einer Auftraggeberin nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes oder für Aufträge, wel- che die Automobildienste der Schweizerischen Post zur Durchführung ihrer in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit im Bereich des Personentransports ver- geben.

Art. 2 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung vom 13. Oktober 20032 über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2004 wird aufgehoben.

Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

2. November 2004 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Joseph Deiss

SR 172.056.12 1 SR 172.056.1 2 AS 2003 4257

2004-2769 1

Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen AS 2005 für das Jahr 2005