AS 2005 1787
Bundesbeschluss betreffend den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesbeschluss betreffend den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
vom 18. Juni 2004
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. Oktober 20032, beschliesst:
Art. 1
1 Der Internationale Vertrag vom 3. November 2001 über pflanzengenetische Res-
sourcen für Ernährung und Landwirtschaft, der von der Schweiz am 28. Oktober
2002 in Rom unterzeichnet wurde, wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, diesen Vertrag zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
Ständerat, 18. Juni 2004 Nationalrat, 18. Juni 2004 Der Präsident: Fritz Schiesser Der Präsident: Max Binder Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker
Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 7. Oktober 2004 unbenützt abge- laufen.3
8. Oktober 2004 Bundeskanzlei