AS 2005 2249
Verordnung des BBT über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Portefeuiller und des Lehrplans für den beruflichen Unterricht
Verordnung über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Portefeuiller und des Lehrplans für den beruflichen Unterricht
vom 30. März 2005
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) verordnet:
Art. 1 Aufhebung bisherigen Rechts Es werden aufgehoben: a. das Reglement vom 6. Dezember 19771 über die Ausbildung und die Lehr- abschlussprüfung der Portefeuiller; b. der dazugehörige Lehrplan vom 6. Dezember 19772 für den beruflichen Unterricht.
Art. 2 Übergangsbestimmungen
1 Portefeuiller-Lernende, die ihre Ausbildung vor dem 1. Januar 2006 begonnen
haben, schliessen sie nach dem bisherigen Reglement und Lehrplan ab.
2 Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2010 auf sein Verlangen
nach bisherigem Recht geprüft.
Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
30. März 2005 Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Der Direktor: Eric Fumeaux
SR 412.101.220.11