AS 2005 4633
AS 2005 4633
Berichtigung
Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV)
Änderung vom 27. Oktober 2004 (AS 2004 5057; SR 741.51)
Art. 27b Abs. 1 zweiter Satz
statt:
... Er soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden.
muss es heissen: ... Er sollte innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden.
27. September 2005 Bundeskanzlei
2005-2285 4633
Verkehrszulassungsverordnung. Berichtigung AS 2005