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AS 2005 4633

AS 2005 4633

Berichtigung

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV)

Änderung vom 27. Oktober 2004 (AS 2004 5057; SR 741.51)

Art. 27b Abs. 1 zweiter Satz

statt:

... Er soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden.

muss es heissen: ... Er sollte innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden.

27. September 2005 Bundeskanzlei

2005-2285 4633

Verkehrszulassungsverordnung. Berichtigung AS 2005

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