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AS 2005 5675

Verordnung über die Unterstützung von Sensibilisierungs- und Präventionsprojekten für Menschenrechte sowie gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Menschenrechts- und Antirassismusprojekte-Verordnung)

Verordnung über die Unterstützung von Sensibilisierungs- und Präventionsprojekten für Menschenrechte sowie gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Menschenrechts- und Antirassismusprojekte-Verordnung)

Änderung vom 23. Februar 2005

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Menschenrechts- und Antirassismusprojekte-Verordnung vom 27. Juni 20011 wird wie folgt geändert:

Ingress gestützt auf Artikel 10 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19972 und Artikel 386 des Strafgesetzbuches3 sowie in Ausführung von Artikel 7 des Internationalen Übereinkommens vom 21. Dezember 19654 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung,

Art. 2 Gewährung von Unterstützungsbeiträgen Die Unterstützungsbeiträge werden im Rahmen der jährlich bewilligten Zahlungs- kredite ausgerichtet.

Art. 4 Arten der Unterstützungsbeiträge Im Rahmen der bewilligten Zahlungskredite können pro Jahr ausgerichtet werden: a. für Projekte im nichtschulischen Bereich rund zwei Drittel des jährlich zur Verfügung stehenden Teilbetrags; b. für Projekte im schulischen Bereich insgesamt rund ein Drittel des jährlich zur Verfügung stehenden Teilbetrags.

2004-2537 5675

Menschenrechts- und Antirassismusprojekte-Verordnung AS 2005

Art. 8 Abs. 1

1 Eine interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA), bestehend aus Vertretungen des

Eidgenössischen Departements des Innern (Federführung), des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sowie des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, erarbeitet ein Jahresprogramm zur Auswahl der Gesuche um Unterstützung von Projekten.

Art. 10 Abs. 2 Aufgehoben

II Diese Änderung tritt auf den 1. Januar 2006 in Kraft.

23. Februar 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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