AS 2006 2125
Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
Internationales Übereinkommen vom 17. Juni 1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
SR 0.747.363.32; AS 1966 1016
Geltungsbereich am 8. März 20061 Die Schweiz bleibt durch die Bestimmungen des internationalen Übereinkommens vom 17. Juni 1960, das gemäss seinem Artikel VI durch das Übereinkommen vom 1. November 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SR 0.747.363.33) abgelöst und aufgehoben wurde, mit den folgenden Staaten gebunden, welche das Übereinkommen vom 1. November 1974 nicht ratifiziert haben oder ihm nicht beigetreten sind: Nauru Sambia Somalia
1 Diese Veröffentlichung ersetzt die früheren in AS 1973 29, 1976 1164, 1977 2151,
1985 1625 und 1989 839.
Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (http://www.eda.admin.ch/eda/g/home/foreign/intagr/dabase.html).
2006-0741 2125
Internationales Übereinkommen vom 17. Juni 1960 AS 2006 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See