AS 2006 841
Protokoll vom 23. Juni 1953 zur Beschränkung und Regelung des Mohnanbaues, der Erzeugung und Verwendung von Opium sowie des internationalen Handels und des Grosshandels damit
Protokoll vom 23. Juni 1953 zur Beschränkung und Regelung des Mohnanbaues, der Erzeugung und Verwendung von Opium sowie des internationalen Handels und des Grosshandels damit
SR 0.812.121.3; AS 1963 1100
Geltungsbereich am 1. Januar 2006, Nachtrag1 Die Schweiz bleibt durch die Bestimmungen des Protokolls in ihren Beziehungen zu dem nachstehenden Staat gebunden, welcher das Einheits-Übereinkommen über die Betäubungsmittel von 1961 (SR 0.812.121.0, Art. 44 Ziff. 1 Bst. i) nicht beigetreten ist: Zentralafrikanische Republik.
1 Diese Veröffentlichung ersetzt die frühere in AS 1971 1610.
2005-3426 841
Beschränkung und Regelung des Mohnanbaues, der Erzeugung AS 2006 und Verwendung von Opium sowie des internationalen Handels und des Grosshandels damit