AS 2006 99
Verordnung über die Kommandoführung und Entschädigung der nebenamtlichen höheren Stabsoffiziere
Verordnung über die Kommandoführung und Entschädigung der nebenamtlichen höheren Stabsoffiziere
Aufhebung vom 18. Januar 2006
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
Einziger Artikel Die Verordnung vom 23. Mai 19901 über die Kommandoführung und Entschädi- gung der nebenamtlichen höheren Stabsoffiziere wird auf den 1. Februar 2006 auf- gehoben.
18. Januar 2006 Im Nahmen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 AS 1990 885, 1997 171
2005-2776 99
Kommandoführung und Entschädigung der nebenamtlichen AS 2006 höheren Stabsoffiziere