AS 2007 1193
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Libanon sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Libanon
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Libanon sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Libanon
vom 15. März 2005
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 12. Januar 20052 zur Aussenwirtschaftspolitik
2004 enthaltene Botschaft,
beschliesst:
Art. 1
1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:
a. Freihandelsabkommen vom 24. Juni 2004 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Libanon; b. Landwirtschaftsabkommen vom 24. Juni 2004 zwischen der Schweiz und Libanon
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 9. März 2005 Ständerat, 15. März 2005 Die Präsidentin: Thérèse Meyer Der Präsident: Bruno Frick Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz