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AS 2007 1275

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls über Wasser und Gesundheit zum Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls über Wasser und Gesundheit zum Übereinkommen vom 17. März 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

vom 23. Juni 2006

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. November 20042, beschliesst:

Art. 1

1 Das Protokoll vom 17. Juni 1999 über Wasser und Gesundheit zum Übereinkom-

men vom 17. März 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Was- serläufe und internationaler Seen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Zif- fer 3 der Bundesverfassung.

Ständerat, 23. Juni 2006 Nationalrat, 23. Juni 2006 Der Präsident: Rolf Büttiker Der Präsident: Claude Janiak Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker

Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 12. Oktober 2006 unbenützt abge- laufen.3

3. April 2007 Bundeskanzlei

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