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AS 2007 1345

AS 2007 1345

Zollabkommen vom 14. November 1975 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)

SR 0.631.252.512; AS 1978 1281

Übersetzung1

Änderung der Anlage 6 In Kraft getreten am 12. August 2006

Anlage 6 wird wie folgt geändert: Erläuterung 0.6.2bis Die bisherige Nummer «0.6.2bis» wird ersetzt durch die Nummer «0.6.2bis-1».

Zu Art. 6.2bis wird eine neue Erläuterung mit folgendem Wortlaut eingefügt: «0.6.2bis-2 Die Zulassung nach Artikel 6 Absatz 2bis wird in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Wirtschaftskommission für Europa und der internationalen Organisation festgehalten. In der Vereinbarung wird festgelegt, dass die internationale Organisation die einschlägi- gen Bestimmungen des Übereinkommens erfüllt, die Zuständigkeiten der Vertragsparteien des Abkommens erfüllt, die Zuständigkeiten der Vertragsparteien des Abkommens achtet und die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und die Ersuchen der TIR-Kontrollkom- mission befolgt. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung bestätigt die internationale Organisation, dass sie die mit der Zulassung ver- bundenen Verantwortlichkeiten annimmt. Die Vereinbarung gilt auch für die in Anlage 8 Artikel 10 Buchstabe b) genannten Verantwort- lichkeiten der internationalen Organisation, sofern die zentrale Durchführung des Drucks der Carnets TIR und ihrer Verteilung von der genannten internationalen Organisation wahrgenommen wird. Die Vereinbarung wird vom Verwaltungsausschuss verabschiedet.»

1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2007 1345).

2006-2100 1345

TIR-Abkommen AS 2007

Neue Erläuterung 8.10 b) Zu Art. 10 Bst. b) wird eine neue Erläuterung mit folgendem Wortlaut eingefügt: «8.10 b Die in der Erläuterung zu Artikel 6 Absatz 2bis genannte Verein- barung gilt auch für die unter Buchstabe b) genannten Verantwort- lichkeiten der internationalen Organisation, sofern die zentrale Durchführung des Drucks der Carnets TIR und ihrer Verteilung von der genannten internationalen Organisation wahrgenommen werden.»

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