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AS 2007 2789

Verordnung über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq

Verordnung über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq

Änderung vom 16. Mai 2007

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 18. Mai 20041 über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Develop- ment Fund for Iraq wird wie folgt geändert:

Art. 6 Abs. 2

2 Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 30. Juni 2010 verlängert.

II Diese Änderung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.

16. Mai 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 946.206.1

2007-0950 2789

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