AS 2007 2789
Verordnung über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq
Verordnung über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq
Änderung vom 16. Mai 2007
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 18. Mai 20041 über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Develop- ment Fund for Iraq wird wie folgt geändert:
Art. 6 Abs. 2
2 Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 30. Juni 2010 verlängert.
II Diese Änderung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.
16. Mai 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 946.206.1
2007-0950 2789
Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen AS 2007 und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq